Haben Sie eine Abmahnung wegen Filesharing erhalten und fragen sich nun, was Sie tun sollen? Das Wichtigste in Kürze:
- Zahlen Sie nichts
- Unterschreiben Sie nichts
- Nehmen Sie keinen Kontakt zur „Abmahnkanzlei“ auf
- Wenden Sie sich schnellstmöglich an einen Anwalt mit Schwerpunkt Filesharing
Ignorieren Sie eine Abmahnung keinesfalls. In den allermeisten Fällen führt ein Verstreichen der Fristen dazu, dass ein Gerichtsverfahren gegen Sie eröffnet wird, was Ihre weiteren Aussichten wahrscheinlich stark verschlechtert.
So verhalten Sie sich bei einer Abmahnung wegen Filesharing richtig
Haben Sie eine Abmahnung wegen Filesharing erhalten, ist es am wichtigsten, dass Sie zunächst Ruhe bewahren. Wahrscheinlich kommt die Abmahnung als ein Schock für Sie und Sie sind verunsichert. Das Beste, was Sie jetzt machen können, ist besonnen zu handeln und einen Anwalt mit Schwerpunkt Filesharing zu kontaktieren.
Vermeiden Sie es, eigenständig auf die Abmahnung zu reagieren. Ohne juristische Unterstützung verschlechtern sich Ihre Verteidigungsmöglichkeiten in der Regel deutlich. Widerstehen Sie etwa der Versuchung, geforderte Geldsummen zu zahlen oder eine mit versandte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Außerdem sollten Sie keinesfalls Kontakt zum Versender des Abmahnschreibens aufnehmen.
Alle diese Dinge können als Schuldeingeständnis gewertet werden und massive Folgen für Sie haben, die ich im nächsten Abschnitt genauer beleuchte.
Gleichzeitig sollten Sie eine Abmahnung wegen Filesharing auch nie ignorieren. Lassen Sie Fristen verstreichen, hat dies in der Regel ebenfalls nur negative Konsequenzen für Sie.
Ein erfahrener Rechtsanwalt wird Ihren Fall prüfen und alle erforderlichen Schritte ergreifen, um angemessen auf die Abmahnung zu reagieren und den Schaden für Sie möglichst gering zu halten.
Vorsicht bei vorschnellem Handeln
Reagieren Sie ohne juristischen Rat selbstständig auf eine Abmahnung, hat dies in fast allen Fällen negative Konsequenzen für Sie.
Zwar kann es im Rahmen einer angemessenen Reaktion tatsächlich in manchen Fällen ratsam sein, eine Unterlassungserklärung abzugeben, allerdings sollten Sie hier immer die genauen Bedingungen beachten. Machen Sie sich bewusst, dass Abmahnungen wegen Filesharings häufig massenhaft verschickt werden – oft mit einer standardisierten Unterlassungserklärung, die nicht auf Ihren individuellen Fall zugeschnitten ist.
Stattdessen enthält diese vorformulierte Unterlassungserklärung meist deutlich schärfere und für Sie nachteiligere Klauseln, als Sie akzeptieren sollten. Dazu können gehören:
- Zu hoch angesetzte Vertragsstrafen und/oder Streitwerte
- Zustimmung zur Haftung von Erfüllungsgehilfen
- Anerkennung von (zu hohen) Ansprüchen auf Schadensersatz
- Übernahme von Anwaltskosten
Eine mit der Abmahnung versandte Unterlassungserklärung ist für Sie daher meistens nur von Nachteil. Machen Sie sich bewusst, dass Sie mit einer Unterschrift zumeist lebenslänglich an diese gebunden sind, was in der Zukunft weitere Probleme mit sich bringen kann.
Lassen Sie daher die Unterlassungserklärung immer von einem Rechtsanwalt prüfen. Generell wird dieser prüfen, ob die Abmahnung überhaupt rechtmäßig ist. Auch im Falle einer sogenannten modifizierten Unterlassungserklärung wird er sehr sicher wesentlich vorteilhaftere Bedingungen für Sie erwirken.
Ebenfalls sollten Sie darauf verzichten, Zahlungen – inkl. Teilzahlungen – an angegebene Konten zu veranlassen und mit der „Abmahnkanzlei“ in Kontakt zu treten. Beides kann als Schuldeingeständnis gewertet werden, was Ihre Möglichkeiten zur Abwehr der Ansprüche stark einschränkt.
Häufige Fragen zur Abmahnung wegen Filesharing (FAQ)
Muss ich auf die Abmahnung reagieren oder kann ich sie einfach ignorieren?
Nein, Sie sollten eine Abmahnung niemals ignorieren. Wenn Sie nicht rechtzeitig reagieren, kann die Gegenseite gerichtliche Schritte gegen Sie einleiten, z. B. eine einstweilige Verfügung oder eine Klage. Dies kann zu deutlich höheren Kosten führen. Lassen Sie die Abmahnung immer durch einen spezialisierten Anwalt prüfen.
Muss ich die geforderte Unterlassungserklärung unterschreiben?
Nein – zumindest nicht in der Form, wie sie dem Abmahnschreiben beiliegt. Diese vorformulierten Erklärungen enthalten meist überzogene Bedingungen, die für Sie langfristig nachteilig sein können. In vielen Fällen ist es jedoch sinnvoll, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, um gerichtliche Maßnahmen zu vermeiden. Ihr Anwalt kann diese individuell für Sie formulieren.
Hafte ich automatisch, weil über meinen Internetanschluss etwas heruntergeladen wurde?
Nicht unbedingt. Der sogenannte Anschlussinhaber haftet nicht automatisch für Rechtsverletzungen, die über seinen Anschluss begangen wurden – etwa durch volljährige Familienmitglieder, Mitbewohner oder Gäste. Allerdings kann der Anschlussinhaber unter bestimmten Umständen als Störer oder sogar Täter haften. Ein Anwalt kann einschätzen, ob und in welchem Umfang eine Haftung besteht.
Ist es sinnvoll, einfach zu zahlen, um „Ruhe“ zu haben?
In den meisten Fällen: Nein. Auch eine Teilzahlung kann als Schuldeingeständnis gewertet werden und Ihre Verteidigung deutlich erschweren. Zudem sind die geforderten Beträge oft zu hoch angesetzt. Ein Anwalt kann prüfen, ob überhaupt ein Anspruch besteht und gegebenenfalls eine günstigere Lösung für Sie verhandeln.
Was passiert, wenn ich selbst mit der abmahnenden Kanzlei Kontakt aufnehme?
Davon ist dringend abzuraten. Ihre Aussagen können später gegen Sie verwendet werden und ebenfalls als Schuldeingeständnis gewertet werden. Jegliche Kommunikation sollte ausschließlich über einen spezialisierten Anwalt erfolgen.
Wann verjähren Forderungen aus einer Filesharing-Abmahnung?
Forderungen aus einer Filesharing-Abmahnung verjähren in der Regel nach drei Jahren (§ 195 BGB). Die Frist beginnt jedoch erst zum Ende des Jahres, in dem die Abmahnung oder die Rechtsverletzung stattgefunden hat. Achtung: Durch bestimmte Maßnahmen kann die Verjährung gehemmt oder unterbrochen werden z. B. durch ein gerichtliches Mahnverfahren.
Was kostet die anwaltliche Prüfung und Reaktion auf eine Abmahnung?
Die Kosten sind vom Einzelfall abhängig. Oft sind diese jedoch deutlich geringer als die geforderten Vergleichssummen in der Abmahnung und schützen Sie vor noch höheren Folgekosten.

