(Stand: 26.11.2025)
Die Bearbeitung von Aufträgen, die mir als Rechtsanwalt erteilt wurden, erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden Mandatsbedingungen:
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Mandats-bedingungen gelten für die zwischen dem Rechtsanwalt und dem Mandanten abgeschlossenen Anwaltsverträge.
(2) Diese allgemeinen Mandats-bedingungen gelten auch für Anwaltsverträge, die zukünftig zwischen Rechtsanwalt und Mandant abgeschlossen werden, soweit darin nichts anderes vereinbart wird.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Mandats-bedingungen von Mandanten werden auch bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil und finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
§ 2 Gebührenhinweis
Die für die anwaltliche Tätigkeit zu erhebenden Gebühren richten sich nicht nach Betragsrahmen oder Festgebühren, sondern nach dem Gegenstandswert. Etwas anderes gilt in Straf- und Bußgeldsachen sowie in sozialrechtlichen und sozialgerichtlichen Angelegenheiten; ferner dann, wenn eine hiervon abweichende Vergütungsvereinbarung getroffen wurde. Der Mandant ist vor Übernahme des Auftrages hierauf hingewiesen worden.
§ 3 Gegenstand der Rechtsberatung
(1) Die Rechtsberatung bezieht sich ausschließlich auf das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gegenstand des Mandatsvertrages ist nicht die steuerliche Beratung. Steuerliche Fragen und Auswirkungen hat der Mandant durch fachkundige Dritte (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer etc.) auf eigene Verantwortung prüfen zu lassen.
(3) Eine Vertretung und/oder Beratung am Maßstab und auf der Grundlage ausländischen Rechtes ist nicht geschuldet. Sollte ausländisches Recht für die vereinbarte Rechtssache Bedeutung erlangen, weist der Rechtsanwalt den Mandanten rechtzeitig darauf hin.
(4) Der Rechtsanwalt ist berechtigt, zur Bearbeitung des Mandats Mitarbeiter, andere Rechtsanwälte und sonstige fachkundige Dritte heranzuziehen. Sofern dadurch zusätzliche Kosten entstehen, verpflichtet sich der Rechtsanwalt, zuvor die Zustimmung des Mandanten einzuholen.
§ 4 Pflichten des Rechtsanwalts
(1) Der Rechtsanwalt wird die Rechtssache des Mandanten sorgfältig prüfen, ihn über das Ergebnis der Prüfung unterrichten und gegenüber Dritten die Interessen des Mandanten im jeweils beauftragten Umfang rechtlich vertreten.
(2) Der Rechtsanwalt ist zur Verschwiegenheit berechtigt und verpflichtet. Das Recht und die Pflicht zur Verschwiegenheit beziehen sich auf alles, was Ihnen in Ausübung ihres Berufes bekannt geworden ist, und bestehen nach Beendigung des Mandats fort. Die Pflicht zur Verschwiegenheit gilt nicht, soweit die Berufsordnung oder andere Rechtsvorschriften Ausnahmen zulassen oder die Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus dem Mandatsverhältnis oder die Verteidigung des Rechtsanwalts in eigener Sache die Offenbarung erfordern.
(3) Der Rechtsanwalt hat seine Mitarbeiter und alle sonstigen Personen, die bei seiner beruflichen Tätigkeit mitwirken, ausdrücklich zur Verschwiegenheit verpflichtet.
(4) Der Rechtsanwalt verwaltet keine Fremdgelder und sonstige Vermögenswerte (zum Beispiel Wertpapiere und andere geldwerte Urkunden).
§ 5 Markenrecherchen; Markenanmeldungen, Amtsgebühren; Leistungsumfang
(1) Sofern der Rechtsanwalt dem Mandanten ein Angebot für eine Markenanmeldung unterbreitet, sind die Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer und der jeweiligen Amtsgebühren zu verstehen. Die Amtsgebühren hat der Mandant stets direkt an das jeweilige Markenamt zu entrichten und können beim DPMA oder beim EUIPO erfragt werden. Diese Gebühren werden nicht durch den Rechtsanwalt verauslagt.
(2) Sofern nichts anderes vereinbart ist, umfasst das Angebot des Rechtsanwaltes auf Erbringung einer Markenrecherche oder –anmeldung maximal drei Nizzaklassen. Der Mandant hat die gewünschten Nizzaklassen dem Rechtsanwalt rechtzeitig mitzuteilen. Jede weitere Nizzaklasse wird mit zusätzlich pauschal € 100,00 netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer in Rechnung gestellt.
(3) Im Rahmen einer beauftragten Markenrecherche ist die juristische Prüfung und Bewertung von maximal 30 identischen/ähnlichen Zeichen umfasst. Sollten darüber hinaus noch weitere Zeichen zu bewerten sein, beträgt das Honorar je weiteres Zeichen pauschal € 9,00 netto zzgl. gesetzlicher USt.
§ 6 Datenerfassung; Datenspeicherung; Datenverarbeitung
Der Rechtsanwalt ist berechtigt, die ihm anvertrauten Daten des Mandanten im Rahmen des Anwaltsvertrags-verhältnisses und zur Erbringung der Rechtsdienstleistung unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen mit Datenverarbeitungsanlagen zu erfassen, zu speichern und zu verarbeiten.
§ 7 Urheberrecht
Das Urheberrecht an vom Rechtsanwalt erstellten Werken bleibt beim Rechtsanwalt. Diese dürfen nur und ausschließlich vom Mandanten genutzt und weder Dritten zugänglich gemacht noch sonst wie veröffentlicht und/oder verbreitet werden.
§ 8 Pflichten des Mandanten
Eine erfolgreiche Mandatsbearbeitung ist nur bei Beachtung der folgenden Obliegenheiten gewährleistet:
- Der Mandant wird den Rechtsanwalt über alle mit dem Auftrag zusammenhängenden Tatsachen umfassend und wahrheitsgemäß informieren und ihm sämtliche mit Auftrag zusammenhängenden Unterlagen und Daten in geordneter Form übermitteln. Der Mandant wird während der Dauer des Mandats nur in Abstimmung mit den Rechtsanwälten der Gegenseite, mit Gerichten oder Behörden, mit der Gegenseite oder sonstigen Beteiligten Kontakt aufnehmen.
- Der Mandant wird den Rechtsanwalt unterrichten, wenn er seine Anschrift, Telefon- oder Faxnummer, E-Mail-Adresse etc. wechselt oder längere Zeit wegen Urlaubs oder aus anderen Gründen nicht erreichbar ist.
- Der Mandant wird die ihm vom Rechtsanwalt übermittelten Schreiben und Schriftsätze des Rechtsanwalts sorgfältig daraufhin überprüfen, ob die darin enthaltenen Sachverhaltsangaben wahrheitsgemäß und vollständig sind.
- Soweit der Rechtsanwalt auch beauftragt ist, den Schriftwechsel mit der Rechtsschutzversicherung zu führen, wird dieser von der Verschwiegenheitsverpflichtung im Verhältnis zur Rechtsschutz-versicherung ausdrücklich befreit. In diesem Fall versichert der Mandant, dass der Versicherungsvertrag mit der Rechtsschutzversicherung weiterhin besteht, keine Beitrags-rückstände bestehen und in gleicher Angelegenheit keine anderen Rechtsanwälte beauftragt sind. Der Mandant ist dahingehende unterrichtet worden, dass die Einholung der Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung und die in diesen Zusammenhang geführte Korrespondenz eine separate Angelegenheit im Sinne des § 17 RVG darstellt, die gesondert zu vergüten ist. Die Kosten richten sich
- nach dem Gegenstandswert und werden nicht von der Rechtsschutzversicherung übernommen.
§ 9 Unterrichtung des Mandanten per E-Mail
(1) Soweit der Mandant dem Rechtsanwalt eine E-Mail-Adresse mitteilt, willigt er jederzeit widerruflich ein, dass der Rechtsanwalt ihm ohne Einschränkungen per E-Mail mandatsbezogene Informationen zusendet.
(2) Der Mandant sichert zu, dass nur er oder von ihm beauftragte Personen Zugriff das E-Mail-Konto haben und dass er E-Mail-Eingänge regelmäßig überprüft. Der Mandant ist verpflichtet, den Rechtsanwalt darauf hinzuweisen, wenn Einschränkungen bestehen, etwa das E-Mail-Konto nur unregelmäßig auf E-Mail-Eingänge überprüft wird oder E-Mails nur nach vorheriger Ankündigung gewünscht werden.
(3) Dem Mandanten ist bekannt, dass bei unverschlüsselten E-Mails nur eingeschränkte Vertraulichkeit gewährleistet ist. Soweit der Mandant zum Einsatz von Signaturverfahren und Verschlüsselungsverfahren die technischen Voraussetzungen besitzt, teilt er dies dem Rechtsanwalt mit.
(4) Der Mandant wurde darauf hingewiesen, dass E-Mails auch dann in den SPAM-Ordner verschoben werden können, wenn sie seriösen Absendern stammen. Er wird daher auch diesen Ordner regelmäßig auf Eingänge prüfen und die Einstellungen seines E-Mail-Programms anpassen.
§ 10 Einsatz von KI-Anwendungen
(1) Der Rechtsanwalt ist dazu berechtigt, KI-Anwendungen bei der anwaltlichen Leistungserbringung zu nutzen. Mit Mandatserteilung gestattet der Mandant die Nutzung von KI-Anwendungen und die damit verbundene Informations-weitergabe an den jeweiligen Anbieter der KI-Anwendungen. Der Rechtsanwalt wird vor der Informationsweitergabe stets eine Pseudonymisierung im Hinblick auf etwaig enthaltene personenbezogene Daten vornehmen.
(2) Widerspricht der Mandant vor oder bei Mandatserteilung der Nutzung von KI-Anwendungen, wird der Rechtsanwalt prüfen, ob und inwiefern auf deren Nutzung zur Leistungserbringung verzichtet werden kann. Ein Verzicht kann Auswirkungen auf die Kalkulation, Timings und Durchführbarkeit der Leistungen haben. In diesem Fall ist der Rechtsanwalt berechtigt, ein angepasstes Honorar-angebot zu unterbreiten oder das Mandat abzulehnen bzw. zu kündigen.
(3) Die Nutzung der KI-Anwendungen durch den Rechtsanwalt erfolgt im Einklang der jeweiligen Nutzungsbedingungen der KI-Anbieter. Eine darüberhinausgehende Haftung des Rechtsanwalts beim Einsatz von KI-Anwendungen besteht nicht.
§ 11 Zahlungspflicht des Mandanten; Abtretung; Kostenerstattung
(1) Der Mandant ist verpflichtet, auf Aufforderung des Rechtsanwalts einen angemessenen Vorschuss und nach Beendigung des Mandats die vollständige Vergütung des Rechtsanwalts zu bezahlen. Dies gilt auch, wenn Kostenerstattungsansprüche gegen die Rechtsschutzversicherung, die Gegenseite oder Dritte bestehen. Der Mandant tritt sämtliche Ansprüche auf Kostenerstattung durch die Gegenseite, Rechtsschutzversicherung oder sonstige Dritte in Höhe der Honorarforderung des Rechtsanwaltes hiermit an diesen ab. Dieser nimmt die Abtretung an.
(2) Der Mandant wird darauf hingewiesen, dass in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten außergerichtlich sowie in der ersten Instanz kein Anspruch auf Erstattung der Anwaltsgebühren oder sonstiger Kosten besteht. In solchen Verfahren trägt unabhängig vom Ausgang jede Partei ihre Kosten selbst. Dies gilt grundsätzlich auch für Kosten in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit.
§ 12 Beendigung des Anwaltsvertrages
(1) Der Mandant kann – soweit nichts anderes vereinbart ist – den Anwaltsvertrag jederzeit kündigen.
(2) Der Rechtsanwalt kann den Anwaltsvertrag jederzeit ordentlich mit einer Frist von 2 Wochen kündigen.
(3) Der Rechtsanwalt kann den Anwaltsvertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auch ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Als wichtige Gründe gelten z.B.:
- Aussichtslosigkeit der weiteren Rechtsverfolgung
- Nichtzahlung von Vorschüssen gem. § 9 RVG trotz Mahnung
- Nachträgliches Bekanntwerden von Gründen des § 45 BRAO (Tätigkeitsverbote)
§ 13 Aktenaufbewahrung und Vernichtung
Der Mandant wird darauf hingewiesen, dass Handakten des Rechtsanwalts bis auf die Kostenakte und etwaige Titel nach Ablauf von sechs Jahren nach Beendigung des Mandats (§ 50 Abs. 2 S. 1 BRAO) vernichtet werden, sofern der Mandant diese Akten nicht in der Kanzlei des Rechtsanwalts vorher abholt. Im Übrigen gilt § 50 Abs. 2 S. 2 BRAO.
§ 14 Widerrufsbelehrung, Muster-widerrufsformular
(1) Sie haben das Recht binnen vierzehn Tagen den heute abgeschlossenen Mandatsvertrag ohne Angaben von Gründen zu widerrufen.
(2) Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
(3) Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie die Herrn Rechtsanwalt Tomas Krause, Innstraße 47 in 90451 Nürnberg (E-Mail: info@anwalt-tomas-krause.de) mittels einer eindeutigen Erklärung, z. B. durch einen mit der Post versandten Brief oder eine E-Mail, über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie diese Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Sie können dafür das beigefügte Muster – Widerrufsformular – verwenden, dies ist jedoch nicht vorgeschrieben.
(4) Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben ich alle Zahlungen, die ich von Ihnen erhalten habe, unverzüglich und spätestens 14 Tage ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf in meiner Rechtsanwaltskanzlei eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwende ich dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass mit der Beratung oder Vertretung während der Widerrufsfrist begonnen werden soll, so haben Sie mir für bereits erbrachte Leistungen einen Betrag zu bezahlen, der dem Wert der bis zu diesem Zeitpunkt, zu dem Sie mich von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, erbrachten Leistungen entspricht.
(5) Verlust des Widerrufsrechts: Ihr Widerrufsrecht erlischt vor Ablauf der Widerrufsfrist, wenn ich auf Ihre ausdrückliche Zustimmung hin mit der Ausführung der Leistungen begonnen habe und die Leistungen vor Ablauf der Widerrufsfrist vollständig erbracht wurden.
(6) Muster-Widerrufsformular:
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An
Rechtsanwalt Tomas Krause
Innstraße 47
90451 Nürnberg
E-Mail: info@anwalt-tomas-krause.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):
______________________________________
Bestellt am (*)/erhalten am (*):
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Name des/der Verbraucher(s):
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Anschrift des/der Verbraucher(s):
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(freiwillige weitere Angaben, wie z.B. Aktenzeichen falls bekannt, Gegnername falls bekannt, usw.)
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Datum, Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
(*) Unzutreffendes streichen.
§ 15 Rechtswahl; Gerichtsstand; Streitschlichtung
(1) Alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Mandatsverhältnis unterliegen deutschem materiellem Recht unter Ausschluss deutschen Internationalen Privatrechts und internationaler kollisionsrechtlicher Abkommen.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Mandatsverhältnis ist Nürnberg (Sitz der Kanzlei), soweit es sich bei dem Mandanten nicht um einen Verbraucher handelt.
(3) Für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis ist die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Rauchstraße 26, 10787 Berlin, www.s-d-r.org zuständig.
(4) Der Rechtsanwalt ist zu einer Teilnahme an einem Streitbeilegungs-verfahren weder verpflichtet noch erklärt er sich zu einer Teilnahme an einem solchen Verfahren im Vorhinein bereit. Die Möglichkeit der Streitbeilegung durch eine Verbraucherschlichtungsstelle während einer konkreten Streitigkeit bei Zustimmung beider Vertragsparteien gemäß § 37 VSBG bleibt unberührt.
§ 16 Schlussbestimmung
Die Rechtsunwirksamkeit einer Bestimmung berührt die Rechtswirksamkeit anderer Vertragsteile nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung, durch eine wirksame Regelung zu setzen, die ihr im wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommt und dem Vertragszweck am besten entspricht.