Tomas Krause

Anwalt für Äußerungsrecht & Persönlichkeitsrecht bundesweit

Sind Sie Opfer von „Rufmord“ durch eine Privatperson oder die Presse? Oder wird Ihnen selbst ein solches Vergehen zur Last gelegt?

Als Anwalt für Äußerungsrecht und Persönlichkeitsrecht berate und vertrete ich Sie unter anderem in folgenden Fallkonstellationen:

  • Sie sind Opfer von Verleumdung, Beleidigung o. Übler Nachrede
  • Sie möchten gegen schlechte Google-Bewertungen o. Google-Autocomplete vorgehen
  • Sie sind betroffen von negativer Berichterstattung durch die Presse
  • Sie werden selbst des sog. „Rufmords“ bezichtigt
  • Sie möchten Ihren gesperrten Social-Media-Account wieder freischalten

Kontaktieren Sie mich für eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung. Ich berate und vertrete Mandanten sowohl in meinem Kanzleistandort in Nürnberg als auch bundesweit.

In diesen Fällen unterstütze ich Sie

Als erfahrener Anwalt für Äußerungsrecht und Persönlichkeitsrecht kann ich Sie in allen dort angesiedelten Fällen bestmöglich beraten und vertreten. Zu den Fällen, die ich regelmäßig bearbeite, gehören unter anderem die Folgenden.

Unterstützung für Opfer von „Rufmord“

Hat sich jemand über Sie verleumderisch geäußert? Bleiben negative Kommentare etwa im Internet für lange Zeit abrufbar, kann der persönliche Schaden für Sie sehr hoch sein. Dies gilt insbesondere für Geschäftsinhaber, die unmittelbare finanzielle Folgen fürchten müssen.

Ich unterstütze Sie als Opfer des sogenannten „Rufmords“, um außergerichtlich oder im Rahmen eines zivilrechtlichen Verfahrens Ihren guten Ruf bestmöglich wiederherzustellen und, je nach Fall, zusätzlich eine Entschädigung einzufordern. Ich berate Sie zudem gerne bei der Einleitung eines möglichen Strafverfahrens.

Dabei spielt es keine Rolle, ob die Äußerungen im echten Leben oder im Internet, etwa im Rahmen eines Kommentars, einer negativen Google-Bewertung oder eines negativen Google-Autocomplete-Ergebnisses stattfanden.

Zusätzliche Informationen finden Sie auf meiner Seite zum Thema Verleumdung & Üble Nachrede.

Verteidigung in „Rufmord“-Verfahren

Werden Sie selbst des sogenannten Rufmords bezichtigt? Dann sollten Sie keine Zeit verlieren und schnellstmöglich einen erfahrenen Rechtsanwalt einschalten. Andernfalls drohen Ihnen zivil- und strafrechtliche Konsequenzen.

Als Anwalt für Äußerungsrecht, Persönlichkeit und zusätzlich als Anwalt für Strafrecht übernehme ich in allen Fällen und Verfahren Ihre Verteidigung. Ohne qualifizierte Unterstützung drohen Ihnen empfindliche Strafen bis hin zu einer Freiheitsstrafe.

Mehr Informationen können Sie auf meiner Seite zum Thema Verleumdung & Üble Nachrede nachlesen.

Presserecht

Wurden negative Kommentare über Sie von der Presse verbreitet, ist der persönliche Schaden für Sie meist noch deutlich größer. Auf dem Spiel stehen Ihr guter Ruf, nicht selten aber auch Ihre finanzielle Sicherheit, wenn etwa Ihr Arbeitsplatz oder Ihr Erfolg als Unternehmer bedroht werden.

Zwar ist die Pressefreiheit in Deutschland ein hohes Gut, doch auch hier gibt es Grenzen, wenn Ihre Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Wenden Sie sich daher gerne umgehend an mich, wenn über Sie negativ in der Presse berichtet wurde.

Als Anwalt für Presserecht kann ich Sie auch in solchen Fällen bestmöglich beraten und vertreten. Mehr Informationen erhalten Sie auf der verlinkten Unterseite.

Jahrelange Erfahrung im Äußerungs- & Persönlichkeitsrecht

Wenden Sie sich in allen Belangen im Äußerungsrecht und Persönlichkeit stets an einen erfahrenen Rechtsanwalt, um Ihre Chancen auf einen positiven Ausgang für Sie so weit es geht zu erhöhen.

Kontaktieren Sie mich gerne für eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung. Ich übernehme im Anschluss nach Ihrem Mandat das gesamte weitere Prozedere für Sie und hole das bestmögliche Ergebnis für Sie heraus. Ich berate und vertrete Sie aus meinem Kanzleistandort nahe Nürnberg dank meiner digitalen Kanzlei bundesweit.

Ich freue mich auf Ihren Kontakt!

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Ich freue mich darauf, Sie kennenzulernen!

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