Möchten Sie sich gegen die unerlaubte Nutzung Ihres Namens oder einer Ihrer eingetragenen Marken in einem Domainnamen wehren oder selbst Ansprüche auf die Inhaberschaft erheben? Wurden Sie wegen der Nutzung einer Domain abgemahnt oder verklagt?
Dann wenden Sie sich schnellstmöglich an einen spezialisierten Rechtsanwalt für Domainrecht. Als erfahrener Fachanwalt für IT-Recht mit jahrelanger Expertise im Markenrecht und Wettbewerbsrecht kann ich Sie in allen Belangen im Domainrecht bestmöglich beraten und vertreten.
Kontaktieren Sie mich für eine Erstberatung. Ich vertrete Mandanten sowohl an meinem Kanzleistandort in Nürnberg als auch bundesweit.
Das Domainrecht umfasst alle rechtlichen Fragestellungen rund um die Registrierung, die Nutzung und den Handel von Internet-Domains. Konflikte im Domainrecht können sich auf unterschiedliche Weise manifestieren – von Streitigkeiten über die Inhaberschaft einer Domain bis hin zu unlauterem Wettbewerb durch missbräuchliche Nutzung.
Zu den besonders relevanten Fallkonstellationen gehören unter anderem die folgenden:
Das Domainrecht nimmt im deutschen Rechtssystem eine Sonderrolle ein, da es nicht über ein eigenes Domaingesetz geregelt wird, sondern sich vielmehr aus Aspekten verschiedener Rechtsgebiete zusammensetzt. Relevant sind vor allem das Markenrecht, das Wettbewerbsrecht sowie das allgemeine Zivilrecht.
Trotz dieser zunächst schwierig zu durchschauenden Situation ist die Rechtslage im Domainrecht insbesondere nach Urteilssprüchen des Bundesgerichtshofes (BGH) in Deutschland mittlerweile sehr klar und nachvollziehbar geregelt.
Als Anwalt für Domainrecht mit jahrelanger Erfahrung in allen genannten Rechtsgebieten und zusätzlicher Expertise als Fachanwalt für IT-Recht bin ich bestmöglich aufgestellt, um Sie in allen möglichen Fallkonstellationen zu beraten und zu vertreten. Auch in Fällen, die über das reine Domainrecht hinausgehen, kann ich Ihnen als erfahrener Ansprechpartner dienen und Ihre Rechte verteidigen.
Insbesondere unterstütze ich Sie auch bei Abmahnungen und Unterlassungsklagen sowohl auf Kläger- als auch Beklagtenseite.
Melden Sie sich im Konfliktfall gerne direkt bei mir oder lassen Sie sich bereits im Voraus beraten, um künftige Konflikte zu vermeiden. Ich biete Ihnen gerne die Möglichkeit, Ihren Fall in meiner Kanzlei in Nürnberg oder telefonisch im Rahmen einer Ersteinschätzung zu erörtern.
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Ich freue mich darauf, Sie kennenzulernen!
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