Tomas Krause

Anwalt für Domainrecht in Nürnberg & bundesweit

Möchten Sie sich gegen die unerlaubte Nutzung Ihres Namens oder einer Ihrer eingetragenen Marken in einem Domainnamen wehren oder selbst Ansprüche auf die Inhaberschaft erheben? Wurden Sie wegen der Nutzung einer Domain abgemahnt oder verklagt?

Dann wenden Sie sich schnellstmöglich an einen spezialisierten Rechtsanwalt für Domainrecht. Als erfahrener Fachanwalt für IT-Recht mit jahrelanger Expertise im Markenrecht und Wettbewerbsrecht kann ich Sie in allen Belangen im Domainrecht bestmöglich beraten und vertreten.

Kontaktieren Sie mich für eine Erstberatung. Ich vertrete Mandanten sowohl an meinem Kanzleistandort in Nürnberg als auch bundesweit.

Was gehört zum Domainrecht?

Das Domainrecht umfasst alle rechtlichen Fragestellungen rund um die Registrierung, die Nutzung und den Handel von Internet-Domains. Konflikte im Domainrecht können sich auf unterschiedliche Weise manifestieren – von Streitigkeiten über die Inhaberschaft einer Domain bis hin zu unlauterem Wettbewerb durch missbräuchliche Nutzung.

Zu den besonders relevanten Fallkonstellationen gehören unter anderem die folgenden:

Konflikte bezüglich der Inhaberschaft und Nutzung von Domains

  • Mehrfachansprüche: Erheben sowohl Sie als auch eine weitere Partei Anspruch auf die Inhaberschaft einer Domain? Dies kann vor allem dann auftreten, wenn eine Domain im Namen Dritter registriert wird. Ich sorge dafür, dass Ihre Rechte als rechtmäßiger Domaininhaber gewahrt bleiben.
  • Schutz des Namens- und Markenrechts: Die Registrierung bzw. Nutzung einer Domain, die geschützte Namen oder Marken enthält, kann unter Umständen die Rechte des Rechteinhabers verletzen. Ich prüfe für Sie, ob ein solcher Verstoß vorliegt, um Ihre Rechte durchzusetzen oder Sie gegen unrechtmäßige Ansprüche oder Abmahnungen zu verteidigen.
  • Domain-Grabbing: Das massenhafte Registrieren von Domains ist grundsätzlich nicht verboten, kann jedoch im Einzelfall zu rechtlichen Problemen führen. Ich prüfe Ihren Fall und setze Ihre Rechte bestmöglich durch.
  • Cybersquatting und Typosquatting: Werden Domains, die geschützte Marken oder Namen von Ihnen enthalten, missbräuchlich genutzt, um Ihren Ruf zu schädigen oder hohe Geldsummen von Ihnen zu verlangen? Dann kann ein Fall des sogenannten Cybersquattings vorliegen. Eng verwandt ist das Typosquatting, bei dem Domainnamen Tippfehlern bekannter Domains für solche Zwecke missbraucht werden. Auch hier setze ich Ihre Rechte als Rechteinhaber durch bzw. verteidige Sie gegen unrechtmäßige Abmahnungen oder Klagen.

Konflikte beim Domainhandel

  • Rechtskonforme Übertragung: Die rechtliche Absicherung von Domainkäufen und -verkäufen ist entscheidend, um spätere Ansprüche oder Streitigkeiten zu vermeiden. Als Anwalt für Domainrecht helfe ich Ihnen dabei, eine Domainübertragung rechtswirksam zu vollziehen.
  • Preisspekulationen: Sind Sie überzeugt, dass Sie beim Kauf einer Domain “über den Tisch” gezogen werden, etwa weil vorherige Abmachungen nicht eingehalten werden oder Sie als Rechteinhaber eines Namens bzw. einer Marke Ansprüche gegenüber dem derzeitigen Inhaber geltend machen können? Ich verhelfe Ihnen in jedem Fall zur Durchsetzung Ihrer Rechte!
  • Streitigkeiten über Domainrückgabe: Wurde Ihnen eine Domain verkauft, deren Nutzung aufgrund geltenden Rechts untersagt ist, und Sie möchten Ihr Geld zurück? Oder haben Sie eine Domain verkauft und die Gegenseite verlangt unberechtigt das Geld zurück? Ich sorge dafür, dass Ihre Rechte im Konfliktfall gewahrt bleiben.

Ihr erfahrener Ansprechpartner im Domainrecht

Das Domainrecht nimmt im deutschen Rechtssystem eine Sonderrolle ein, da es nicht über ein eigenes Domaingesetz geregelt wird, sondern sich vielmehr aus Aspekten verschiedener Rechtsgebiete zusammensetzt. Relevant sind vor allem das Markenrecht, das Wettbewerbsrecht sowie das allgemeine Zivilrecht.

Trotz dieser zunächst schwierig zu durchschauenden Situation ist die Rechtslage im Domainrecht insbesondere nach Urteilssprüchen des Bundesgerichtshofes (BGH) in Deutschland mittlerweile sehr klar und nachvollziehbar geregelt.

Als Anwalt für Domainrecht mit jahrelanger Erfahrung in allen genannten Rechtsgebieten und zusätzlicher Expertise als Fachanwalt für IT-Recht bin ich bestmöglich aufgestellt, um Sie in allen möglichen Fallkonstellationen zu beraten und zu vertreten. Auch in Fällen, die über das reine Domainrecht hinausgehen, kann ich Ihnen als erfahrener Ansprechpartner dienen und Ihre Rechte verteidigen.

Insbesondere unterstütze ich Sie auch bei Abmahnungen und Unterlassungsklagen sowohl auf Kläger- als auch Beklagtenseite.

Melden Sie sich im Konfliktfall gerne direkt bei mir oder lassen Sie sich bereits im Voraus beraten, um künftige Konflikte zu vermeiden. Ich biete Ihnen gerne die Möglichkeit, Ihren Fall in meiner Kanzlei in Nürnberg oder telefonisch im Rahmen einer Ersteinschätzung zu erörtern.

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Ich freue mich darauf, Sie kennenzulernen!

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