Haben Sie eine Abmahnung erhalten, in der Sie wegen Filesharing zur Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung oder gar der Zahlung einer Geldsumme aufgefordert werden?
Dann reagieren Sie möglichst schnell! Als erfahrener Anwalt bei Filesharing Abmahnungen prüfe ich das Schreiben und erarbeite die bestmögliche Reaktion für Sie. Sie sollten dabei eine Abmahnung niemals ignorieren oder ungeprüft eine Unterlassungserklärung unterschreiben, da sich dies negativ auf Ihre Situation auswirken kann.
Ich biete Ihnen kurzfristige Termine an und vertrete Mandaten sowohl nahe meinem Kanzleistandort in Nürnberg als auch bundesweit.
Mit Filesharing wird gemeinhin das Downloaden und anschließende Anbieten von Dateien online bezeichnet. Weit verbreitet ist beispielsweise das sogenannte Torrenting, bei dem die Dateien nicht von einem zentralen Server, sondern von Endnutzern selbst zum Download bereit gestellt werden.
Filesharing an sich ist dabei nicht illegal, allerdings ist das Herunterladen und Verfügbarmachen von urheberrechtlich geschützten Inhalten ohne Erlaubnis des Rechteinhabers verboten. Dies betrifft unter anderem auch Musik, Filme oder TV-Serien. Vor allem das Verfügbarmachen der Inhalte für andere hat sich dabei häufig als Hauptgrund für eine Abmahnung herauskristallisiert.
Meist werden über hinlänglich bekannte „Abmahnanwälte“ im Namen der Rechteinhaber, häufig große Medienhäuser, Abmahnungen an Verbraucher geschickt, die mittels IP-Adressen identifiziert wurden. Darin werden diese meist zur Unterzeichnung einer rigorosen Unterlassungserklärung und zur Zahlung einer bestimmten Geldsumme aufgefordert.
Haben Sie eine Abmahnung wegen Filesharing erhalten, sollten Sie zunächst die Ruhe bewahren und nicht in Panik verfallen. Ich empfehle Ihnen dringend, nicht auf eigene Faust auf die Abmahnung zu reagieren. Eine unüberlegte Aussage oder das Zahlen einer Geldsumme können im schlechtesten Fall als Schuldeingeständnis ausgelegt werden.
Auch die vorgelegte Unterlassungserklärung sollte zunächst von einem erfahrenen Rechtsanwalt vor der Unterschrift geprüft werden. Oft gehen die Vordrucke der Abmahnanwälte viel weiter, als in einem solchen Fall nötig und angemessen ist.
Auf der anderen Seite sollten Sie eine Abmahnung auch nicht einfach ignorieren. Reagieren Sie nicht in der gegebenen Frist, kann die Gegenseite ein gerichtliches Verfahren gegen Sie eröffnen. In aller Regel verschlechtert dies Ihre Position erheblich.
Sie sollten daher direkt einen Anwalt mit Expertise im Bereich Filesharing einschalten. Als solcher prüfe ich die Abmahnung und tue alles Mögliche dafür, um diese abzuwehren. Beispielsweise prüfe ich, ob die Abmahnung den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Zu prüfen ist auch, ob Sie wirklich als Täter in Frage kommen oder die Tat lediglich über Ihren Internetanschluss von einem Dritten verübt wurde.
Selbst, wenn wir die Vorwürfe gegen Sie nicht entkräften können, kann ich den Umfang der Unterlassungserklärung und die Höhe der zu zahlenden Geldsumme in vielen Fällen reduzieren und damit die spürbaren Konsequenzen für Sie verbessern.
Für viele Verbraucher ist bei einer Abmahnung wegen Filesharing vor allem die Höhe der geforderten Geldsumme ein Schock. Diese ist abhängig vom Umfang der abgemahnten Vergehen, liegt jedoch häufig im hohen dreistelligen oder sogar vierstelligen Bereich.
Sind Sie tatsächlich nicht erstrangig für die Tat verantwortlich, etwa weil eine dritte Person diese über Ihren Internetanschluss verübt hat, ist es möglich, dass Sie die geforderte Geldsumme nicht zahlen müssen.
In anderen Fällen kann diese zumindest häufig reduziert werden. Dies ist jedoch immer vom Einzelfall abhängig. Kontaktieren Sie mich gerne direkt, um sich über Ihre Aussichten beraten zu lassen.
Um einer Abmahnung wegen Filesharing bestmöglich entgegenzutreten und die Konsequenzen für Sie so weit es geht zu reduzieren, sollten Sie sich schnellstmöglich an einen erfahrenen Anwalt für Filesharing wenden. Als Rechtsanwalt für Urheberrecht und Fachanwalt für IT-Recht mit langjähriger Expertise im Bereich Filesharing kann ich Sie bestmöglich beraten und vertreten.
Kontaktieren Sie mich für ein Erstgespräch, in dem ich Ihnen gerne eine erste Einschätzung zu Ihrer Situation gebe. Ich biete Ihnen kurzfristige Termine, entweder an meinem Kanzleistandort in Nürnberg oder online für Mandanten bundesweit.
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