Tomas Krause

Unterstützung für Online-Coaches nach BGH-Urteil

Das BGH-Urteil vom 12.6.2025 (III ZR 109/24) bringt viele Online-Coaches in Bedrängnis und droht ihnen sogar die Lebensgrundlage zu entziehen. Als Online-Coach ohne ZFU-Zulassung sollten Sie daher dringend reagieren und alle nötigen Schritte einleiten, um Ihr Geschäft auch weiterhin erfolgreich betreiben zu können.

Im Folgenden möchte ich Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Schritte geben, die Sie nun unbedingt ausführen sollten, um sich gegen finanzielle Verluste so weit wie möglich abzusichern.

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung? Dann wenden Sie sich gerne direkt an mich. Ich helfe Ihnen als Rechtsanwalt dabei, Ihr Angebot anzupassen, benötigte Zulassungen zu erhalten und sich gegen Forderungen zu wehren.

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit dem BGH-Urteil vom 12.6.2025 werden praktisch alle Online-Coaching-Angebote mit Lernfortschrittskontrolle als Fernunterricht nach dem FernUSG behandelt. Online-Coaches benötigen daher zwingend eine ZFU-Zulassung. 
  • Ohne ZFU-Zulassung sind geschlossene Online-Coaching-Verträge nichtig mit der Konsequenz, dass Teilnehmer in den meisten Fällen bereits geleistete Zahlungen in voller Höhe zurückfordern können. Offene Forderungen müssen zudem nicht beglichen werden.
  • Es ist unerheblich, ob es sich um Verträge mit Unternehmern oder Privatpersonen handelt – beide werden beim Online-Coaching nun gleichbehandelt.
  • Online-Coaches ohne ZFU-Zulassung sollten nun schnellstmöglich reagieren und alle Formen der Lernfortschrittskontrolle aus ihren Angeboten streichen. Zudem sollten sie unbedingt eine ZFU-Zulassung beantragen.

Das BGH-Urteil und seine Folgen

Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil klargestellt, dass Online-Coaching mit jeglicher Form von Lernerfolgskontrollen als Online-Unterricht nach dem FernUSG anzusehen ist.

Selbst eine einzige Lernfortschrittskontrolle wie etwa die Möglichkeit zum Q&A in einem Live-Call ist dafür bereits ausreichend, es kommt nicht auf den Umfang an.

Auch die bislang gern genutzte „Ausrede“ B2B ist nicht mehr zulässig. Der BGH hat klar gemacht, dass Unternehmer als Teilnehmer beim Online-Coaching genauso behandelt werden sollen wie Privatpersonen.

Dies bedeutet, dass alle geschlossenen Online-Coaching-Verträge nichtig sind, sofern Sie als Online-Coach Lernerfolgskontrollen anbieten und keine ZFU-Zulassung haben. Die Konsequenz ist, dass Ihre Teilnehmer ihr Geld in voller Höhe zurückfordern können und offene Forderungen nicht zahlen müssen.

Sie können sich dabei nur in den wenigsten Fällen auf Wertersatz berufen, um wenigstens einen Teil des Geldes einzubehalten. Die Darlegungs- und Beweislast liegt allein bei Ihnen und ist für die meisten Online-Coaching-Inhalte nur sehr schwer möglich.

Haben Sie als Online-Coach keine ZFU-Zulassung, ist das Urteil daher eine reale und unmittelbare Bedrohung Ihres Geschäftsmodells und Ihrer finanziellen Sicherheit! Sie sollten nun schnellstmöglich reagieren, um die möglichen Schäden für sich möglichst niedrig zu halten.

Was Sie als Online-Coach nun unbedingt tun sollten

Haben Sie bereits eine ZFU-Zulassung, ändert sich für Sie nichts und das Urteil hat keine direkten Auswirkungen auf Sie.

Ohne ZFU-Zulassung sollten den folgenden 4-Punkte-Plan so schnell es geht umsetzen:

  • Passen Sie Ihr Angebot an

Streichen Sie jegliche Form der Lernerfolgskontrolle aus Ihrem Programm. Es darf keine Tests, Q&A-Sessions oder Hausaufgaben geben. Die synchronen Anteile Ihres Angebots sollten deutlich überwiegen. Dokumentieren Sie unbedingt, dass keine Lernerfolgskontrolle stattfindet.

Sie können Ihr Angebot später wieder zurück anpassen, sobald Sie eine ZFU-Zulassung haben.

  • Beantragen Sie eine ZFU-Zulassung

Der Antrag muss bei der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) eingehen. Nehmen Sie sich die nötige Zeit, um Ihre Unterlagen vorzubereiten und stellen Sie sich darauf ein, dass insbesondere mit dem jetzt zu erwartenden Ansturm die Wartezeit länger ausfallen könnte. Je früher Sie handeln, desto besser.

  • Passen Sie Ihre AGB und Ihre Verträge an

Weisen Sie hier in aller Deutlichkeit darauf hin, dass es sich um eine reine Beratungsleistung handelt. Schließen Sie Lernerfolgskontrollen ausdrücklich aus.

  • Professionalisieren Sie Ihr Claims-Handling

Als Reaktion auf das Urteil müssen Sie damit rechnen, dass sowohl aktuelle als auch frühere Teilnehmer mit umfangreichen Rückzahlungsansprüchen auf Sie zukommen. Sie sollten daher einen Prozess entwickeln, um möglichst professionell auf entsprechende Forderungen zu reagieren.

Die folgenden Aspekte sollten Sie dabei berücksichtigen:

  • Prüfen Sie in jedem Fall die Verjährungsfrist – Teilnehmer können ihr Geld nur innerhalb von 3 Jahren zurückfordern.
  • Bereiten Sie Standardantworten vor und prüfen Sie, ob Sie Wertersatz beanspruchen können.
  • Bereiten Sie Vergleichsangebote vor, um den finanziellen Verlust zu minimieren. Ein faires Angebot kann für viele Ihrer (ehemaligen) Teilnehmer attraktiv sein, da sie eine gerichtliche Auseinandersetzung scheuen.
  • Wenden Sie sich an einen Anwalt, der Sie im Konfliktfall außergerichtlich und gerichtlich bestmöglich beraten und vertreten kann.

Lassen Sie sich professionell unterstützen

Für viele Online-Coaches ist mit dem BGH-Urteil eine Welt zusammengebrochen. Denken Sie aber daran: Sie sind nicht allein! Als Rechtsanwalt helfe ich Ihnen mit Rat und Tat, alle nötigen Schritte durchzuführen, um Sie mit dem bestmöglichen Ergebnis aus der Misere zu führen.

Ich setze gerne alle Hebel in Bewegung, um Ihnen schnellstmöglich eine ZFU-Zulassung zu ermöglichen, und wehre Forderungen so weit wie möglich ab, um Ihre finanziellen Verluste zu reduzieren. Außerdem passe ich Ihre Angebote, AGBs und Verträge an, damit Sie im laufenden Betrieb keine weiteren Rückzahlungsforderungen befürchten müssen.

Ich stehe Ihnen auch in schwierigen Situationen direkt und unbürokratisch zur Seite!

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Ich freue mich darauf, Sie kennenzulernen!

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