Musik ist Leidenschaft – aber auch ein ernstes Geschäft. Wer als Künstler, Komponist, Bandmitglied, Label oder Veranstalter in der Musikbranche tätig ist, bewegt sich täglich in einem dichten Geflecht aus Urheberrecht, Vertragsrecht, Verwertungsansprüchen und gewerblichen Schutzrechten.
Ich berate und vertrete Mandantschaft aus der Musikwirtschaft bundesweit – mit der fachlichen Tiefe eines Spezialisten für Urheber- und Medienrecht und dem persönlichen Blick eines Menschen, der Musik kennt und lebt. Ich spiele seit Jahren selbst E-Gitarre. Ich weiß, was es bedeutet, ein Riff zu schreiben, eine Band zu führen und auf der Bühne zu stehen. Dieses Verständnis für die kreative Realität macht den Unterschied in der Beratung.
Musikrecht ist kein eigenständiges Rechtsgebiet im gesetzestechnischen Sinne, sondern ein Querschnittsbereich, der Urheberrecht, Vertragsrecht, Markenrecht, Persönlichkeitsrecht und Gesellschaftsrecht verbindet. Anlass für rechtliche Beratung oder Streit entsteht überall dort, wo Musik geschaffen, verwertet, lizenziert, vermarktet oder verbreitet wird.
Typische Mandantschaft sind Musiker und Bands, Songwriter und Produzenten, Musikverlage, Independent-Labels, Booking-Agenturen, Veranstalter und Plattformen – aber auch Unternehmen, die Musik für Werbung, Film oder digitale Inhalte lizenzieren.
Musikwerke im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 2 UrhG genießen urheberrechtlichen Schutz, sobald sie eine persönliche geistige Schöpfung darstellen. Geschützt sind Melodie, Harmonik, Rhythmusstruktur und Text. Daneben bestehen eigenständige Leistungsschutzrechte der ausübenden Künstler (§§ 73 ff. UrhG) sowie Tonträgerherstellerrechte (§ 85 UrhG).
Ich prüfe, ob im Einzelfall Schutz besteht, in welchem Umfang dieser durchsetzbar ist – und setze ihn durch.
Entsteht ein Werk in Zusammenarbeit mehrerer Personen, liegt Miturheberschaft im Sinne des § 8 UrhG vor. Das führt in der Praxis häufig zu Streit: Wer hat welchen Anteil geschaffen? Wer kann über das Werk verfügen? Wer erhält wie viel von den Ausschüttungen?
Ich kläre Entstehung und Umfang gemeinschaftlicher Urheberrechte und vertrete meine Mandantschaft bei Auseinandersetzungen innerhalb von Bands und Produktionskollektiven.
Das Sampling fremder Musikaufnahmen ist nach der Rechtsprechung des BGH und des EuGH (Leitentscheidung Metall auf Metall) nur unter engen Voraussetzungen ohne Lizenz zulässig. Ich berate, wann eine Lizenzierung erforderlich ist, und verhandle Lizenzvereinbarungen für meine Mandantschaft – oder setze Ansprüche wegen unerlaubter Nutzung durch.
Eine schriftliche Bandvereinbarung ist keine Frage des Misstrauens, sondern professionelle Grundlage für dauerhaften gemeinsamen Erfolg. Ich entwerfe und prüfe Bandverträge, die Eigentumsanteile, Stimmrechte, Abrechnungsregelungen, Namensrechte und Austrittsszenarien klar regeln – bevor der erste Streit entsteht.
Label-Verträge und Verlagsverträge sind wirtschaftlich oft folgenreich, in der Verhandlung jedoch stark einseitig vorformuliert. Ich analysiere für meine Mandantschaft Exklusivklauseln, Vorschuss- und Royalty-Regelungen, Abrechnungsmodalitäten, Laufzeiten und Rückübertragungsrechte – bevor unterschrieben wird.
Von der Gagenforderung bis zur technischen Rider-Klausel: Ich gestalte rechtssichere Auftrittsvergütungsverträge und setze ausstehende Honorarforderungen meiner Mandantschaft gerichtlich und außergerichtlich durch.
Komponisten, Textautoren und Musikverleger nehmen ihre Rechte in weiten Teilen über die GEMA wahr. Ich berate bei der Werkdokumentation, der Mitgliedschaft und der Geltendmachung von Ausschüttungsansprüchen – sowie bei Streitigkeiten über fehlerhafte Abrechnungen oder unberechtigte Forderungen.
Neben dem Urheberrecht stehen ausübenden Künstlern und Tonträgerherstellern eigenständige Leistungsschutzrechte zu, die über die GVL wahrgenommen werden. Ich berate meine Mandantschaft bei der Wahrnehmung und Durchsetzung dieser Rechte.
Ein Bandname ist oft das wertvollste Asset einer Musikgruppe – und gleichzeitig einer der häufigsten Streitpunkte bei Bandtrennungen. Künstler- und Bandnamen können nach § 12 BGB sowie nach dem MarkenG geschützt sein. Ich prüfe Schutzfähigkeit und kolliderende Rechte und entwickle eine passgenaue Schutzstrategie.
Ich begleite die Markenanmeldung beim DPMA und beim EUIPO und setze Markenrechte gegen Verwechslungsgefahren, Nachahmungen und Domain-Grabbing durch. Bei Streitigkeiten um den Bandnamen nach einer Trennung vertrete ich meine Mandantschaft konsequent – außergerichtlich und vor Gericht.
Die Verwendung von Künstlerabbildungen, Zitaten oder des Künstlerimage für Werbezwecke ohne Einwilligung ist unzulässig. Ich setze Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche meiner Mandantschaft nach §§ 22, 23 KUG sowie nach dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht durch.
Künstliche Intelligenz verändert die Musikbranche grundlegend. KI-generierte Songs, die Stimmen oder Klang bekannter Künstler imitieren, stellen das geltende Urheberrecht vor erhebliche Herausforderungen. Als Anwalt mit Schwerpunkt im IT- und KI-Recht berate ich Musikerinnen und Musiker sowie Labels zu diesen neuen Fragen: Wer haftet für KI-generierte Musik, die fremde Stile kopiert? Welche Rechte bestehen gegen Voice-Deepfakes?
Dies ist ein Bereich, in dem ich nicht nur rechtlich berate, sondern aktiv an der Entwicklung des Rechts teilhabe.
Ich bin Fachanwalt für IT-Recht und bereit seit Jahren auf den Gebieten des Urheber-, Medien- und gewerblichen Rechtsschutzes. Das Musikrecht vereint all diese Bereiche in einem einzigen Praxisfeld – und ich bringe das fachliche Fundament mit, das es erfordert.
Ich berate bundesweit, in aller Regel auf Mandantenwunsch auch digital, schnell und direkt.
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Ich bin selbst Musiker. Die E-Gitarre ist seit Jahren mein Begleiter. Ich kenne die kreative Arbeit, die in einem Song steckt – und ich weiß, warum es sich lohnt, sie rechtlich zu schützen.



