Als Anwalt für gewerblichen Rechtsschutz beraten und vertreten wir Sie in allen Fällen, die zum gewerblichen Rechtsschutz gehören. Darunter fallen unter anderem:
Dabei stehen wir Ihnen gerne für die Beratung und Vertretung in einzelnen Fällen oder im Rahmen einer längerfristigen Zusammenarbeit zur Verfügung.
Als Kanzlei für gewerblichen Rechtsschutz sind wir gerne Ihr erster Ansprechpartner für alle Fälle, die den Schutz Ihres geistigen Eigentums und Ihrer Wettbewerbsrechte betreffen. Die folgenden Teilgebiete geben Ihnen einen Eindruck über die Fallkonstellationen, die wir für Sie abdecken können.
Das Wettbewerbsrecht regelt den fairen Wettbewerb zwischen Marktteilnehmern und soll vor allem unlauteren Wettbewerb verhindern. Daneben fällt auch das Kartellrecht zu diesem Bereich. Beispiele für Fälle aus dem Wettbewerbsrecht sind:
Im Markenrecht werden neben Wortmarken, Bildmarken und aus beiden Elementen gebildete Wort-Bild-Marken auch andere Marken wie Hörmarken oder Farbmarken geschützt. Insbesondere können wir auf dieser Grundlage für Sie gewährleisten, dass Ihre Marken wie etwa Ihr Unternehmenslogo oder ein Werbeslogan nicht von einem anderen Unternehmen verwendet oder kopiert werden.
Das Designrecht gewährt Ihrem Unternehmen für bestimmte ästhetische Erscheinungsformen wie Gestalt, Farbe oder Form von Waren ein Ausschließlichkeitsrecht. Voraussetzung ist in vielen Fällen die Registrierung bei einer zuständigen Behörde.
Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Registrierung Ihrer Designs und vertreten Sie in Fällen, in denen Marktbegleiter sich widerrechtlich Ihre geschützten Designs zu eigen machen.
Das Patentrecht schützt Ihre Rechte für die Implementierung technischer Erfindungen, die Ihre Firma entwickelt. Insbesondere können Sie verhindern, dass Marktbegleiter Ihre technischen Entwicklungen für ihre eigenen Zwecke nutzen oder selbst als Patent anmelden.
Wir unterstützen Sie sowohl bei der wirksamen Anmeldung von Patenten als auch in patentrechtlichen Verfahren.
Der Schutz von Namens- und Markenrechten im digitalen Raum stößt insbesondere beim Recht für die Vergabe von Domainnamen auf komplexe rechtliche Komplikationen, da verschiedene Rechtsbereiche berührt werden.
Durch unsere zusätzliche Qualifikation Fachanwaltskanzlei für IT-Recht mit Schwerpunkt auf Domain- und Namensrechte im digitalen Raum können wir Sie auch bei domainrechtlichen Fragen bestmöglich beraten und vertreten.
In der Funktion als Anwalt für gewerblichen Rechtsschutz ist unsere Kanzlei bereits seit vielen Jahren in der Beratung und Vertretung von verschiedensten Unternehmen tätig. Uns zeichnet dabei vor allem unsere große Bandbreite an Expertise auf, die sich über den klassischen gewerblichen Rechtsschutz auch auf angrenzende und überschneidende Rechtsgebiete wie das Urheberrecht und das IT-Recht erstreckt.
Sie sind daher in allen Belangen des gewerblichen Rechtsschutzes bei uns bestmöglich aufgehoben. Gerne besprechen wir mit Ihnen per Telefon oder persönlich in unseren Kanzleiräumen nahe Nürnberg die Besonderheiten Ihres individuellen Falls oder auch die Möglichkeit einer langfristig angelegten Zusammenarbeit. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
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