Tomas Krause

Anwalt für IT-Vertragsrecht in Nürnberg & bundesweit

Das IT-Vertragsrecht ist für jedes Unternehmen höchst relevant, das Hard- oder Software lizenziert, entwickelt oder zur eigenen Nutzung anschafft. Kauf-, Nutzungs- oder Lizenzverträge können ohne sorgsame Prüfung Fallstricke enthalten, die für eine oder beide Seiten langfristig zu großen Problemen führen.

Als Anwalt für IT-Vertragsrecht unterstütze ich Ihr Unternehmen in allen Fällen von der Konzeption und Anpassung von Verträgen bis zur Durchsetzung von sich daraus ergebenden Ansprüchen. Dabei berate und vertrete ich sowohl Unternehmen, die Hard- bzw. Software bereitstellen, als auch solche, die diese zur eigenen Nutzung anschaffen.

Kontaktieren Sie mich für ein kurzfristiges Erstgespräch, in dem wir erste Details zu Ihrem Fall besprechen und die bestmögliche Herangehensweise gemeinsam skizzieren können. Ich berate und vertrete Mandanten sowohl in meinem Kanzleistandort Nürnberg als auch bundesweit.

Welche Verträge gehören zum IT-Vertragsrecht?

Das IT-Vertragsrecht ist ein äußerst weitverzweigtes und vielfältiges Rechtsgebiet, da praktisch jede Art von Vertrag, der sich auf Hard- oder Software bezieht, unter dieses fällt. Typische Beispiele von IT-Verträgen sind unter anderem:

  • Software-Verträge und Software-Überlassungsverträge
  • Software-Entwicklungsverträge
  • Software-Lizenzverträge
  • Verträge zur Beschaffung von Hard- bzw. Software
  • Provider-, Hosting- und Domainverträge
  • Pflege- und Wartungsverträge
  • IT-Vertriebsverträge
  • IT-Projektverträge und Outsourcing-Verträge
  • SaaS- und AIaaS-Verträge
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Nutzungsbedingungen

Dienstleistungen und Fallkonstellationen im IT-Vertragsrecht

Zu meinen Dienstleistungen als Anwalt für IT-Vertragsrecht gehören unter anderem:

  • Gestaltung von IT-Verträgen inkl. Verhandlungen mit der Gegenseite
  • Prüfung von IT-Verträgen
  • Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich
  • Klärung von lizenzrechtlichen Fragestellungen und Streitigkeiten

Beispiele von konkreten Fallkonstellationen, die ich in meiner anwaltlichen Praxis regelmäßig behandle, beinhalten unter anderem:

  • IT-Projektbegleitung von der Vertragsgestaltung an
  • Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen als Folge von Mängeln oder Zeitverzug bei der Umsetzung
  • Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen als Folge des Überschreitens lizenzrechtlicher Vereinbarungen wie etwa bei exklusiven Nutzungsrechten
  • Durchsetzung der Herausgabe von Quellcode und Compilern
  • Prüfung von lizenzrechtlichen Implikationen bei der Implementierung von Open-Source-Software
  • Prüfung von datenschutzrechtlichen Implikationen bei der Verwendung von Hard- und Software bei personenbezogenen Daten, insbesondere für Berufsgruppen mit erhöhten Verschwiegenheitsverpflichtungen (Ärzte, Anwälte etc.)
  • Gestaltung und Prüfung von AGBs und Nutzungsbedingungen

Lassen Sie sich direkt ab der Vertragsverhandlung beraten

IT-Verträge können für Unternehmen, die Software anschaffen oder auf der anderen Seite bereitstellen, enorme Fallstricke beinhalten, die manchmal erst lange Zeit nach der Vertragsunterschrift ersichtlich werden, jedoch langfristig zu enormen Problemen führen können. Ein klassisches Beispiel dafür ist etwa das Einräumen von exklusiven Nutzungsrechten, das für Software-Entwickler einen großen Nachteil darstellen kann, wenn dieser Aspekt erst zu spät rechtlich eingeordnet wird bzw. die Gegenseite ihre Rechte einklagt.

Sie können sich im IT-Vertragsrecht bestmöglich vor „bösen Überraschungen“ schützen, indem Sie bereits vor der Vertragsunterschrift einen erfahrenen Anwalt für IT-Vertragsrecht einschalten. Als solcher unterstütze ich Sie dabei, alle Folgen vorab zu skizzieren und für Ihr Unternehmen in Verhandlungen mit der Gegenseite das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

Bestmögliche Vertretung auch in angrenzenden Rechtsgebieten

Ich vereine in einer Person die Expertise eines Fachanwalts für IT-Recht mit Erfahrungen als Rechtsanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Dank dieses breiten Fundaments bin ich mit allen rechtlichen Facetten von IT-Verträgen bestens vertraut und kann diese sowohl aus technischer, wettbewerbsrechtlicher als auch handelsrechtlicher Sicht bewerten.

Meine Erfahrung ermöglicht es mir, Sie über das reine IT-Vertragsrecht hinaus vollumfänglich bei der Umsetzung von IT-Projekten zu unterstützen und Ihnen beratend zur Seite zu stehen. Meine zusätzliche Erfahrung im Bereich Datenschutz ist hier ein zusätzlicher Vorteil, von dem Ihr Unternehmen profitieren kann.

Kontaktieren Sie mich gerne für ein kurzfristiges Kennenlerngespräch, ich freue mich auf Ihren Kontakt!

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