Das IT-Vertragsrecht ist für jedes Unternehmen höchst relevant, das Hard- oder Software lizenziert, entwickelt oder zur eigenen Nutzung anschafft. Kauf-, Nutzungs- oder Lizenzverträge können ohne sorgsame Prüfung Fallstricke enthalten, die für eine oder beide Seiten langfristig zu großen Problemen führen.
Als Anwalt für IT-Vertragsrecht unterstütze ich Ihr Unternehmen in allen Fällen von der Konzeption und Anpassung von Verträgen bis zur Durchsetzung von sich daraus ergebenden Ansprüchen. Dabei berate und vertrete ich sowohl Unternehmen, die Hard- bzw. Software bereitstellen, als auch solche, die diese zur eigenen Nutzung anschaffen.
Kontaktieren Sie mich für ein kurzfristiges Erstgespräch, in dem wir erste Details zu Ihrem Fall besprechen und die bestmögliche Herangehensweise gemeinsam skizzieren können. Ich berate und vertrete Mandanten sowohl in meinem Kanzleistandort Nürnberg als auch bundesweit.
Das IT-Vertragsrecht ist ein äußerst weitverzweigtes und vielfältiges Rechtsgebiet, da praktisch jede Art von Vertrag, der sich auf Hard- oder Software bezieht, unter dieses fällt. Typische Beispiele von IT-Verträgen sind unter anderem:
Zu meinen Dienstleistungen als Anwalt für IT-Vertragsrecht gehören unter anderem:
Beispiele von konkreten Fallkonstellationen, die ich in meiner anwaltlichen Praxis regelmäßig behandle, beinhalten unter anderem:
IT-Verträge können für Unternehmen, die Software anschaffen oder auf der anderen Seite bereitstellen, enorme Fallstricke beinhalten, die manchmal erst lange Zeit nach der Vertragsunterschrift ersichtlich werden, jedoch langfristig zu enormen Problemen führen können. Ein klassisches Beispiel dafür ist etwa das Einräumen von exklusiven Nutzungsrechten, das für Software-Entwickler einen großen Nachteil darstellen kann, wenn dieser Aspekt erst zu spät rechtlich eingeordnet wird bzw. die Gegenseite ihre Rechte einklagt.
Sie können sich im IT-Vertragsrecht bestmöglich vor „bösen Überraschungen“ schützen, indem Sie bereits vor der Vertragsunterschrift einen erfahrenen Anwalt für IT-Vertragsrecht einschalten. Als solcher unterstütze ich Sie dabei, alle Folgen vorab zu skizzieren und für Ihr Unternehmen in Verhandlungen mit der Gegenseite das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Ich vereine in einer Person die Expertise eines Fachanwalts für IT-Recht mit Erfahrungen als Rechtsanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Dank dieses breiten Fundaments bin ich mit allen rechtlichen Facetten von IT-Verträgen bestens vertraut und kann diese sowohl aus technischer, wettbewerbsrechtlicher als auch handelsrechtlicher Sicht bewerten.
Meine Erfahrung ermöglicht es mir, Sie über das reine IT-Vertragsrecht hinaus vollumfänglich bei der Umsetzung von IT-Projekten zu unterstützen und Ihnen beratend zur Seite zu stehen. Meine zusätzliche Erfahrung im Bereich Datenschutz ist hier ein zusätzlicher Vorteil, von dem Ihr Unternehmen profitieren kann.
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