Tomas Krause

Anwalt für Ihre erfolgreiche Markenanmeldung

in Nürnberg und bundesweit

Als Unternehmer kann es für Sie sehr lohnenswert sein, eine Marke eintragen zu lassen. Eine Markenanmeldung verschafft Ihnen exklusive Nutzungsrechte für Marken wie Wort- oder Bildmarken, die Ihrem Unternehmen oder Produkten Wiedererkennungswert verschaffen.

Als Rechtsanwalt für Markenrecht in Nürnberg und bundesweit unterstütze ich Sie vollumfassend bei der Markenanmeldung und sorge dafür, dass Ihr geistiges Eigentum fortan bestmöglich geschützt ist.

Kontaktieren Sie mich gerne für ein kurzfristiges Erstgespräch!

Meine Leistungen als Anwalt für die Markenanmeldung

  • Beratung bezüglich der Schutzfähigkeit und des empfohlenen Schutzumfangs
  • Recherche im Markenregister zum Aufspüren etwaig bereits eingetragener ähnlicher Marken
  • Markenanmeldung in Ihrem Auftrag im gewählten Markenregister (national, europäisch oder international) inkl. Zahlungsabwicklung
  • Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Falle einer Verletzung Ihrer Markenrechte

Was ist eine Marke?

Eine Marke ist ein gewerbliches Schutzrecht für Firmennamen, Logos, Produktbezeichnungen und weitere optische, klangliche oder haptische Zeichen sowie für Kombinationen aus diesen, die einen Wiederkennungswert für ein Unternehmen bzw. ein Produkt darstellen.

Mit einer Marke kann sich ein Unternehmen von anderen Unternehmen oder Produkten absetzen. Eine Marke ist damit einem Patent sehr ähnlich.

Was ist der Vorteil einer Markenanmeldung?

Wenn Sie eine Marke anmelden, erhalten Sie im Gegenzug das alleinige Nutzungsrecht für diese. Das bedeutet, dass andere Unternehmen nicht mit Zeichen oder Eigenschaften werben dürfen, die Ihrer Marke gleichen oder sehr ähnlich sind.

Durch die Anmeldung einer Marke können Sie dafür sorgen, dass Mitbewerber nicht die Vorzüge Ihrer Marke ausnutzen können wie etwa den erworbenen Wiedererkennungswert oder das Vertrauen, das Konsumenten mit der Marke verbinden.

Sollte ein Mitbewerber dennoch mit einer Ihrer eingetragenen Marken bzw. einer sehr ähnlichen Eigenschaft werben, können Sie Ansprüche gegenüber diesem geltend machen und ihn dazu auffordern, die Nutzung einzustellen. So können Sie einen Wettbewerbsvorteil geltend machen.

Welche Marken kann ich schützen lassen?

Marken können sehr vielfältig sein. Eintragungsfähig sind beispielsweise:

  • Wortmarken (Slogans, Firmennamen)
  • Bildmarken (Logos, Symbole)
  • Wort-Bildmarken (Kombinationen aus Wörtern und Bildern)
  • Klangmarken (Jingles, Melodien)
  • Farbmarken (Farbtöne, Farbverläufe)

Es sind darüber hinaus auch andere Markenanmeldungen denkbar wie etwa für 3D-Gestaltungen oder Hologramme. Diese sind jedoch deutlich seltener als die oben gelisteten Markenarten.

Letztlich können potenziell sehr viele Eigenschaften oder Kombinationen von Eigenschaften, die Ihrem Unternehmen oder einem Produkt Wiedererkennungswert verleihen, als Marke anerkannt und eingetragen werden. Dazu berate ich Sie gerne.

Lohnt sich die Markenanmeldung?

Ob sich die Markenanmeldung in Ihrem speziellen Fall lohnt, kann pauschal nicht beantwortet werden.

Grundsätzlich können folgende Faktoren in die Überlegungen mit hineinspielen:

  • Wie bekannt ist Ihre Marke bereits? Je höher der Bekanntheitsgrad, desto mehr lohnt sich der Schutz der Marke.
  • Wie weit möchten Sie Ihre Marke vermarkten? Für Marken, die nur in einem lokal eng umgrenzten Bereich vermarktet werden, ist eine Anmeldung im Schnitt weniger lohnenswert als bei überregionalen oder gar internationalen Kampagnen.
  • Ist das Risiko von Nachahmern groß? In diesem Fall kann der Nutzen einer Eintragung höher ausfallen.

Ich berate Sie im Rahmen eines Erstgesprächs gerne ausgiebig über den potenziellen Nutzen einer Markenanmeldung in Ihrem speziellen Fall.

Was sind Hindernisse für die Markenanmeldung?

Es gibt drei wesentliche Hindernisse, die einer Markenanmeldung im Wege stehen können.

Die Marke ist nicht klar und eindeutig bestimmbar

Damit ein Markenregister der Markenanmeldung zustimmt, muss diese klar und eindeutig identifizierbar sein. Vage Angaben reichen nicht aus. Dies ist im Falle von Wort-, Bild- und Wort-Bild-Marken in der Regel kein Problem, kann jedoch insbesondere bei anderen Markenarten in Einzelfällen zu Herausforderungen führen, die am besten im Vorfeld geklärt werden.

Die Marke verstößt gegen ein absolutes Schutzhindernis

Es gibt sogenannte absolute Schutzhindernisse, die eine Eintragung als Marke verhindern. Dazu gehören unter anderem die Folgenden:

  • Bei der Marke handelt es sich um einen allgemein gebräuchlichen Begriff bzw. um ein allgemein gebräuchliches Zeichen.
  • Die Marke enthält irreführende Angaben etwa zur Herkunft oder den suggerierten Eigenschaften.
  • Die Marke verstößt gegen die öffentliche Ordnung oder gegen die guten Sitten, daher ist etwa Fäkalsprache bei angemeldeten Marken nicht erlaubt.
  • Die Marke enthält Hoheitszeichen oder amtliche Prüf- bzw. Gewährzeichen.

Die Marke ist bereits eingetragen

Eine angemeldete Marke muss in ihrem jeweiligen Register und für Ihre gewählten Branchen einzigartig sein. Gibt es bereits eine gleichlautende oder zumindest sehr ähnliche Marke, ist eine weitere Anmeldung im selben Register nicht möglich.

Ob die Ähnlichkeiten zwischen zwei Marken ausreichen, um als gleiche Marken angesehen zu werden, muss dabei im Zweifel immer im Einzelfall eruiert werden. Gerne recherchiere ich in den Markenregistern und gebe Ihnen eine anwaltliche Einschätzung hierzu.

Welche Fragen sollte ich vor der Markenanmeldung beantworten?

Bevor Sie eine Marke anmelden, sollten Sie zunächst folgende Fragen beantworten:

  • In welchem Register soll die Marke angemeldet werden? (Deutschland, Europa oder international)
  • Für welche Branchen bzw. Klassen soll die Marke angemeldet werden?

Die Frage nach dem Register hat Auswirkungen darauf, in welchem geographischen Raum Ihre Marke geschützt ist. Das Verfahren zur Markenanmeldung ist für alle Register sehr ähnlich, allerdings hat es Auswirkungen auf die Kosten.

Das Register sollte entsprechend Ihrer Ziele gewählt werden. Vermarkten Sie Ihr Unternehmen und Ihre Produkte etwa nur innerhalb Deutschlands, ist eine Markenanmeldung bei der DPMA in der Regel absolut ausreichend.

Die Frage der Branchen bzw. Klassen sollte ebenfalls mit Bedacht beantwortet werden. Die Angabe von mehr als drei Branchen führt zu zusätzlichen Kosten. Gleichzeitig herrscht für jede eingetragene Branche eine Benutzungspflicht. Wird Ihre Marke in eingetragenen Branchen nicht genutzt, können Ihre Mitbewerber nach fünf Jahren eine Löschung für diese Branchen durchsetzen.

Auf der anderen Seite können die gewählten Branchen im Nachhinein nicht erweitert werden. Sie sollten sich also bei der Anmeldung bereits genau überlegt haben, was für Ihren Fall relevant ist.

Im Rahmen meiner individuellen Beratung unterstütze ich Sie gerne dabei, alle wichtigen Fragen vor der Markenanmeldung bestmöglich zu beantworten.

Lassen Sie sich im Zweifel professionell beraten

Sie haben Fragen zur Markenanmeldung oder möchten sich bei der Recherche und dem Verwaltungsakt professionell vertreten lassen? Dann kontaktieren Sie mich gerne für ein unverbindliches Erstgespräch!

Eine Markenanmeldung sollte immer mit Bedacht geschehen. Vorschnelles Handeln kann zu erhöhten Kosten oder im schlimmsten Fall zu einem suboptimalen Schutzumfang führen, etwa wenn wichtige Branchen bzw. Klassen bei der Anmeldung ausgelassen wurden.

Ich berate Sie zu Ihren verfügbaren Optionen und arbeite gemeinsam mit Ihnen die Antworten auf alle relevanten Fragen aus, damit Ihr geistiges Eigentum künftig bestmöglich geschützt ist.

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Kontaktieren Sie mich jetzt für eine telefonische Ersteinschätzung.

Ich freue mich darauf, Sie kennenzulernen!

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