Wurden unwahre Behauptungen über Sie in der Presse verbreitet? Hat etwa eine Verdachtsberichterstattung Ihren guten Ruf beschmutzt?
Dann können Sie in vielen Fällen dagegen vorgehen! Als Anwalt für Presserecht berate und vertrete ich Sie in allen Fällen, in denen Sie mit verleumderischen Behauptungen durch die Presse konfrontiert werden.
Kontaktieren Sie mich für eine kostenlose telefonische Erstberatung, in der ich Ihnen nach Möglichkeit direkt eine erste realistische Einschätzung über Ihre Erfolgsaussichten gebe. Ich vertrete Mandanten seit vielen Jahren in Nürnberg und bundesweit.
Haben Sie mitbekommen, dass in der Presse negativ über Sie berichtet wird, kommt dies zunächst sicherlich als ein Schock für Sie. Das Wichtigste ist: Bleiben Sie ruhig und wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt für Presserecht.
Als solcher kann ich Ihnen dabei helfen, die Situation einzuordnen und mögliche Chancen für ein rechtliches Vorgehen gegen das Medium zu eruieren.
Als erfahrener Rechtsanwalt kann ich Sie außerdem vor weiteren negativen Folgen der Berichterstattung oder eines etwaigen Verfahrens schützen. Somit können wir in jedem Fall aktiv daran arbeiten, den Schaden für Ihren guten Ruf so gering wie möglich zu halten.
Ob ein rechtliches Vorgehen gegen eine Berichterstattung erfolgsversprechend ist, kann immer nur im Einzelfall eingeschätzt werden, wobei eine exakte Prognose aufgrund der komplexen rechtlichen Situation nie möglich ist.
In presserechtlichen Verfahren kollidieren zwei wichtige Grundrechte miteinander – einerseits das Recht der Presse auf freie Berichterstattung und andererseits das Persönlichkeitsrecht des Individuums.
Wichtig bei der Bewertung jedes Falls ist, ob das publizierende Medium gegen die journalistische Sorgfaltspflicht verstoßen hat, die jedoch unterschiedlich ausgelegt werden kann. Ein Beispiel für einen Verstoß ist die sogenannte Verdachtsberichterstattung, bei denen nicht belegte Verdachtsmomente publiziert werden, was bereits den Ruf einer Person nachhaltig schädigen kann.
In vielen Fällen ist ein Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht jedoch nicht eindeutig, da verschiedene Interessen abgewägt werden müssen, was im Zweifelsfall durch einen Richter geschieht.
Dennoch kann es sich häufig lohnen, mit einem Anwalt für Presserecht gegen negative Berichterstattung vorzugehen – insbesondere, wenn dies konkrete negative finanzielle Folgen für Sie hat, weil etwa negativ über Ihr Geschäft berichtet wurde.
Über ein presserechtliches Verfahren können wir unterschiedliche Ziele für Sie verfolgen. Dazu gehören etwa:
Eine negative Berichterstattung gegen Sie durch die Presse kann viele sehr negative Folgen für Ihren guten Ruf und sogar Ihre finanzielle Situation haben. Ein unüberlegtes Vorgehen kann dabei im schlimmsten Fall diese Folgen sogar verschlimmern.
Wenden Sie sich daher am besten schnellstmöglich an einen erfahrenen Anwalt für Presserecht. Als solcher kann ich Ihnen bestmöglich beistehen, weiteren Schaden so gut es geht abwenden und im besten Fall eine Rücknahme der Berichterstattung oder sogar eine Entschädigung für Sie erreichen.
Gerne bespreche ich Ihren Fall in einer kostenlosen und unverbindlichen telefonischen Erstberatung. Ich berate und vertrete Sie im Presserecht in allen Fällen – in Nürnberg und bundesweit!
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Ich freue mich darauf, Sie kennenzulernen!
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