Ihr Rechtsanwalt für Sexualstrafrecht in Heilsbronn
Seit Jahren verteidige ich engagiert und kompetent die Interessen meiner Mandanten Als Anwalt für Sexualstrafrecht bundesweit.
Sie wurden über eine Anzeige, die Einleitung eines Strafverfahrens oder gar die Anberaumung einer Hauptverhandlung informiert? Stehen Polizeibeamte zwecks einer Durchsuchung an Ihrer Tür?
Dann reagieren Sie möglichst schnell! Kontaktieren Sie mich jetzt für eine kostenfreie Ersteinschätzung:
- Erreichbarkeit rund um die Uhr
- Kostenfreie Ersteinschätzung
- Bundesweit im Einsatz dank digitaler Kanzlei
Dabei können wir Ihnen helfen:
Allgemeines Strafrecht
Ich vertrete Mandanten bei allen Vorwürfen im Strafrecht, dazu gehören unter anderem:
- Drogendelikte (BtmG)
- Körperverletzung
- Verkehrsstrafrecht
- Medizinstrafrecht
- Kapitalstrafrecht
- Diebstahl oder Raub
- Betrug
Sexualstrafrecht
Aufgrund meiner langen Erfahrung setze ich einen Schwerpunkt bei der Verteidigung im Sexualstrafrecht, unter anderem bei:
- Kinder- und Jugendpornografie (§ 184)
- Sexueller Missbrauch
- Vergewaltigung
- Sexuelle Übergriffe
- Sexuelle Belästigung
Internetstrafrecht
Ich bin u. a. auf IT-Strafrecht spezialisiert, weswegen ich Ihnen hier in jedem Fall bestmöglich helfen kann, etwa bei:
- Urheberrechtsverletzungen
- Delikte gegen den demokratischen Rechtsstaat und die öffentliche Ordnung
- Delikte mit wirtschaftlichem Bezug
- Äußerungsdelikte
Unser Extra-Service für Rechtsschutzversicherte:
Auch als Rechtsschutzversicherter genießen Sie das Recht, jederzeit den Anwalt Ihres Vertrauens frei auszuwählen. Das Recht auf freie Anwaltswahl ist durch das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geschützt. Sie bestimmen den Anwalt, niemand sonst. Gerne übernehmen wir für Sie die komplette Abwicklung mit Ihrer Versicherung. Rufen Sie einfach an und lassen Sie sich beraten!
Warum bin ich der richtige Anwalt für Sie?
Lange Erfahrung
Im Sexualstrafrecht kann eine kompetente Verteidigung einen großen Unterschied ausmachen. Je nach Vorwurf drohen harte Strafen bis hin zu mehrjährigen Haftstrafen.
Dank meiner langen Erfahrungen kann ich Sie jederzeit bestmöglich verteidigen und so Ihre Chancen auf einen positiven Ausgang des Verfahrens so weit es geht erhöhen.
Im besten Fall können wir für Sie so eine Einstellung des Verfahrens, einen Freispruch oder zumindest eine Reduzierung des Strafmaßes erreichen.
Persönlich und diskret
Gerade im Sexualstrafrecht sind Beschuldigte einer besonders großen psychologischen Belastung ausgesetzt, denn neben strafrechtlichen Konsequenzen droht häufig auch eine Stigmatisierung durch das eigene Umfeld.
Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung als Rechtsanwalt kann ich Ihnen in dieser Situation auch dank höchstmöglicher Diskretion ein neues Gefühl von Sicherheit vermitteln.
Mandatieren Sie mich, können Sie sich wieder auf Ihren Alltag konzentrieren in dem ruhigen Gewissen, einen Profi mit Ihrem Fall betraut zu haben.
Schnelle Termine
Ist ein Ermittlungsverfahren eingeleitet oder sogar schon eine Hauptverhandlung anberaumt, ist schnelles Handeln erforderlich.
Dies gilt insbesondere dann, wenn die Ermittlungsbehörden unvermittelt im Rahmen einer Durchsuchung bei Ihnen vor der Haustür stehen.
Ich garantiere Ihnen daher, mich schnellstmöglich um Ihr Anliegen zu kümmern. Mein digitales Kanzleikonzept ermöglicht dabei jederzeit eine schnelle und reibungslose Kommunikation ortsunabhängig. Ich bin in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Sie im Einsatz.
Können Sie mich jetzt nicht erreichen, hinterlassen Sie uns über das Kontaktformular am Ende der Seite Ihre Telefonnummer – ich rufe zurück.
Kostenfreie & qualifizierte Ersteinschätzung bei Ermittlungsverfahren
Füllen Sie das Formular aus und erhalten Sie schnellstmöglich einen Rückruf mit einer kostenfreien Ersteinschätzung Ihrer Situation von mir!
- 100% kostenfrei & unverbindlich
- Schnell ausgefüllt
- Rückruf innerhalb kurzer Zeit
Das sollten Sie als Beschuldigter in einem Strafverfahren wissen
Das Wichtigste: Bewahren Sie Ruhe und wenden Sie sich schnellstmöglich an einen Rechtsanwalt für Strafrecht. Dieser kann Sie optimal beraten und vertreten und so im besten Fall eine Einstellung des Verfahrens erreichen, noch bevor es zu einer Anklage bzw. Hauptverhandlung kommt.
Nutzen Sie die Chance, die Ihnen ein schnelles Handeln bietet und hoffen Sie nicht bloß darauf, dass sich die Angelegenheit von selbst erledigt.
Wichtig: Machen Sie unbedingt von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch! Machen Sie Polizisten gegenüber keine Angaben und unterschreiben Sie nichts. Eine ungeschickte Aussage kann Ihre Verteidigung im weiteren Verfahrensverlauf erheblich schwächen.
Kontaktieren Sie schnellstmöglich einen Rechtsanwalt für Strafrecht. Dieser wird nach Akteneinsicht die bestmögliche Verteidigungsstrategie für Sie anwenden.
Auch hier gilt: Machen Sie keinerlei Aussagen, unterschreiben Sie nichts und klären Sie die Beamten darüber auf, dass Sie von Ihrem Recht, einen Anwalt zu kontaktieren, Gebrauch machen.
Danach regelt Ihr Rechtsanwalt alles Weitere für Sie. Das Beste, was Sie nun machen können, ist gegenüber den Beamten zu schweigen.
Wurden Sie schriftlich über die Anberaumung einer Hauptverhandlung im Rahmen eines Strafverfahrens gegen Sie informiert, ist es jetzt allerspätestens an der Zeit, einen Rechtsanwalt für Strafrecht zu kontaktieren.
Das Ermittlungsverfahren ist in diesem Stadium schon so weit fortgeschritten, dass die Staatsanwaltschaft Anklage gegen Sie erhoben hat.
Noch ist es jedoch nicht zu spät, um Ihnen durch eine geschickte Verteidigung schlimmere Konsequenzen ersparen zu können.
- Jahrelange Erfahrung
- Kostenfreie Ersteinschätzung
- Schnelle Terminvergabe