Kündigung erhalten? Abmahnung im Briefkasten? Aufhebungsvertrag zur Unterschrift vorgelegt?
Dann heißt es: schnell reagieren. Fristen laufen. Rechte verfallen sonst.
Kündigung und Kündigungsschutzklage: Nur drei Wochen Zeit ab Zugang. Ich sichere Ihre Chancen vor dem Arbeitsgericht.
Abmahnung: Prüfen, angreifen, aus der Personalakte entfernen.
Aufhebungsvertrag: Sperrzeit, Abfindung, Stolperfallen – ich verhandle für Sie.
Lohn, Überstunden, Urlaub: Offene Ansprüche berechnen und durchsetzen.
Arbeitszeugnis: Anspruch auf ein faires Zeugnis – notfalls Korrektur erzwingen.
Mobbing, Versetzung, Befristung: Ich entwickle die passende Strategie.
Schnelle Ersteinschätzung mit klarer Empfehlung.
Komplette Übernahme des Schriftverkehrs, der Fristen und Verhandlungen.
Durchsetzungsstärke gegenüber Arbeitgebern und deren Anwälten.
Vertretung vor Gericht, wo nötig – Vergleich, wo sinnvoll.
Transparente Kosten und ehrliche Einschätzung der Erfolgsaussichten.
Stärkere Position gegenüber dem Arbeitgeber.
Abfindung oder Weiterbeschäftigung – je nach Ihrem Ziel.
Rechtssicherheit und wieder ruhiger schlafen.
Rufen Sie mich für die Vereinbarung eines Erstberatungstermins an.
Bei frischer Kündigung oder Aufhebungsvertrag bin ich sofort an Ihrer Seite – schnell und unbürokratisch.
Wichtig: Nach einer Kündigung müssen Sie innerhalb von drei Wochen Klage erheben (§ 4 KSchG). Danach ist Ihr Anspruch verloren.
Eine Kündigung ist ein Schock. Plötzlich steht alles auf dem Spiel: Arbeitsplatz, Einkommen, Sicherheit. Die Gedanken kreisen – wie soll es weitergehen? Habe ich überhaupt eine Chance?
Genau in diesem Moment ist es wichtig, einen kühlen Kopf zu bewahren. Denn nicht jede Kündigung ist wirksam. Im Gegenteil: Viele Arbeitgeber scheitern an formalen Fehlern oder können die Kündigung rechtlich nicht durchsetzen.
Das Wichtigste zuerst: Wenn Sie sich wehren möchten, müssen Sie innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben (§ 4 KSchG). Versäumen Sie diese Frist, gilt die Kündigung in aller Regel als wirksam – selbst wenn sie eigentlich rechtswidrig war.
Viele Kündigungen halten vor Gericht nicht stand.
Oft lässt sich eine Abfindung erzielen, selbst wenn Sie gar nicht zurück in den Betrieb möchten.
Wer bleiben will, hat gute Aussichten auf Weiterbeschäftigung.
Eine Kündigung bedeutet also nicht automatisch das Ende – sondern kann der Beginn eines neuen Weges sein, den Sie aktiv gestalten können.
Wer eine Kündigung oder arbeitsrechtliche Auseinandersetzung allein angeht, riskiert Fehler – oft mit gravierenden Folgen. Ein erfahrener Anwalt für Arbeitsrecht kennt die Fallstricke, die kurzen Fristen und die Taktik der Arbeitgeber. Er sichert Ihre Ansprüche, verhandelt auf Augenhöhe und sorgt dafür, dass Sie Ihre Rechte konsequent durchsetzen.
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Ich freue mich darauf, Sie kennenzulernen!
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