Beiträge bei Instagram als Werbung kennzeichnen?

Jeder Influencer stellt sich die Frage: Beiträge bei Instagram als Werbung kennzeichnen? Die Rechtsprechung zur Frage, wann Influencer Ihre Beiträge als Werbung kennzeichnen müssen, ist derzeit uneinheitlich. Dies erzeugt für Influencer eine große Rechtsunsicherheit.

Was ist passiert?

Dieser uneinheitlichen Rechtsprechung war eine Abmahnwelle vorausgegangen. In den Jahren 2017 und 2018 mahnte der Verband Sozialer Wettbewerb e. V. (VSW) eine große Zahl an Influencern wegen fehlender Werbekennzeichnungen auf ihren Instagram-Accounts ab. Insbesondere wurden vom VSW die sogenannten „Tap Tags“ beanstandet.

BGH und Gesetzgeber könnten Rechtsklarheit schaffen!

Doch nun könnte bald Klarheit herrschen: sowohl der Bundesgerichtshof (BGH) als auch der Gesetzgeber könnten hier Klarheit schaffen. Beim BGH sind derzeit drei Rechtsstreitigkeiten mit Influencern rechtshängig. Ein Verhandlungstermin wurde für Ende Juli 2021 anberaumt. Nicht ganz ausgeschlossen ist es jedoch, dass dem europäischen Gerichtshof (EuGH) etwaige Vorlage-Fragen gestellt werden müssen.

Der Gesetzgeber hingegen hat unabhängig von diesen Rechtsstreitigkeiten am 20. Januar 2021 einen Gesetzesentwurf zu dieser Thematik veröffentlicht. Hiernach müssen Postings nur noch als „Werbung“ oder als „Anzeige“ gekennzeichnet werden, wenn der Influencer ein Entgelt erhält oder eine sonstige Gegenleistung erfolgt. In der Pressemitteilung des Bundesministerim der Justiz und für Verbraucherschutz heißt es hierzu:

Auch Influencer und Bloggerinnen bekommen endlich mehr Rechtssicherheit. Künftig ist klar: Nur wenn es eine Gegenleistung gibt, müssen sie ein Posting als Werbung kennzeichnen. Und auch Verbraucherinnen und Verbraucher wissen dann, woran sie sind: Sie können besser einschätzen, wie eine Empfehlung zustande gekommen ist – und ob sie ihr vertrauen wollen.

Fazit

Es bleibt somit abzuwarten, ob der BGH oder der Gesetzgeber schneller Rechtsklarheit bei der Frage „Beiträge bei Instagram als Werbung kennzeichnen?“ schaffen wird.

Sind Sie Influencer und haben eine Abmahnung wegen fehlender Werbekennzeichnung erhalten? Gerne prüfe ich für Sie die Abmahnung. Nehmen Sie Kontakt mit mir auf!

TOMAS KRAUSE

Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht

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