Tomas Krause

Datenschutzerklärung vom Anwalt

Rechtssicherheit für Ihre Website

Als Betreiber einer Website sind Sie gesetzlich zur Angabe einer Datenschutzerklärung verpflichtet. Bei Missachtung dieser Pflicht oder falschen Angaben drohen mitunter hohe Strafen.

Als Rechtsanwalt für Datenschutzrecht erstelle ich für Ihre Website eine vollumfängliche Datenschutzerklärung und gebe Ihnen damit weitestmöglich Rechtssicherheit, um gegen Abmahnungen und Strafzahlungen geschützt zu sein.

Meine Datenschutzerklärungen sind – anders als viele automatisch generierten – genau auf Ihre Website zugeschnitten. Kontaktieren Sie mich gerne für ein Angebot!

Das biete ich Ihnen

  • Erstellung rechtssicherer Datenschutzerklärungen für jede Art von Website
  • Prüfung bereits bestehender Datenschutzerklärungen und Website-Datenschutzkonzepte
  • Spezielle Angebote für Unternehmen mit mehreren Websites
  • Umfassende Beratung zum Datenschutz und den Inhalten der Datenschutzerklärung
  • Update-Service, um Ihre Datenschutzerklärung stets an die aktuelle Rechtsprechung anzupassen
  • Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung von DSGVO-konformen Cookie-Consent-Tools
  • Über die Datenschutzerklärung hinaus erstelle ich Ihnen auch ein Impressum, AGB oder eine Barrierefreiheitserklärung

Darum brauchen Sie unbedingt eine Datenschutzerklärung

Spätestens seit dem Inkrafttreten der DSGVO im Jahr 2018 sind Sie dazu verpflichtet, Besucher Ihrer Website über die Verarbeitung personenbezogener Daten zu informieren. Dies betrifft so gut wie alle Websites, da beim bloßen Aufruf der Seite bereits Daten wie die IP-Adresse an den Server gesendet und von diesem verarbeitet werden.

Werden zusätzlich personenbezogene Daten wie etwa über Cookies für Tracking-Zwecke gesammelt, müssen zusätzlich Möglichkeiten zum Opt-in und Opt-Out gegeben werden.

Ein zentraler Aspekt, den die DSGVO in diesem Zusammenhang vorschreibt, ist die Datenschutzerklärung. Diese soll transparent und in einfacher Sprache jedem Website-Besucher offenlegen, welche Daten über ihn gesammelt und wie diese verarbeitet werden.

Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach oder enthält die Datenschutzerklärung falsche oder nicht vollständige Angaben, drohen Ihnen hohe Strafen, deren genaue Höhe unter anderem von der Art und der Schwere des Verstoßes abhängt. Als Höchststrafe drohen 20 Millionen Euro oder 4 % des gesamten Jahresumsatzes.

Zusätzlich kann eine falsche oder fehlende Datenschutzerklärung als Wettbewerbsverstoß abgemahnt werden. Dies kann ebenfalls die Zahlung höherer Geldsummen zur Folge haben.

Sie sollten das Thema Datenschutz daher unbedingt ernstnehmen und sich um eine rechtssichere Datenschutzerklärung kümmern, um rechtlich bestmöglich abgesichert zu sein. Eine vollständige Datenschutzerklärung trägt außerdem zu größerem Vertrauen bei Ihren potenziellen Kunden bei.

Diese Bestandteile muss eine Datenschutzerklärung haben

Die DSGVO gibt sehr genau vor, welche Inhalte eine Datenschutzerklärung haben muss. Sie muss grundsätzlich folgende Fragen beantworten:

  • Wer ist verantwortlich für den Datenschutz? (Zu nennen ist etwa der Websitebetreiber, der Geschäftsführer oder, falls vorhanden, der Datenschutzbeauftragte)
  • Welche personenbezogenen Daten werden erhoben?
  • Wie werden die erhobenen Daten verarbeitet? 
  • Welcher Zweck soll mit der Datenverarbeitung erreicht werden?
  • Was ist die Rechtsgrundlage der jeweiligen Datenverarbeitung?
  • An wen werden die erhobenen Daten übertragen? Findet ein Datentransfer ins Ausland statt?
  • Wie wird die Sicherheit der verarbeiteten Daten gewährleistet?

Zugleich muss der Nutzer transparent und umfassend über seine Rechte informiert werden. Er hat beispielsweise das Recht, eventuell gegebene Einwilligungen zur Verarbeitung bestimmter Daten jederzeit zu widerrufen. Ihm muss dabei zugleich die technische Möglichkeit dafür gegeben. Außerdem darf er mitunter bei der Verarbeitung von Daten, die keiner Einwilligung bedürfen, Widerspruch einlegen.

Der Nutzer hat außerdem das Recht, eine umfassende Auskunft über die über ihn gespeicherten Daten sowie deren Berichtigung oder Löschung zu verlangen.

Darüber hinaus schreibt die DSGVO auch Bedingungen zur Form der Datenschutzerklärung vor:

  • Sie muss auf jeder Unterseite über einen Klick erreichbar sein (oft realisiert durch einen Link im Footer neben dem Impressum).
  • Sie muss inhaltlich sinnvoll aufgeteilt und in einfacher Sprache geschrieben sein.

Vorsicht bei automatisch generierten Datenschutzerklärungen

Vielfach lassen sich im Internet Angebote zur Erstellung von Datenschutzerklärungen über automatisierte Tools finden. Seien Sie hier vorsichtig! Solche Generatoren haben oftmals Limitationen und können die individuellen Eigenheiten Ihrer Website nicht immer treffend widerspiegeln.

Insbesondere sofort und kostenlos zur Verfügung gestellte Datenschutzerklärungen werden in aller Regel nicht durch einen Rechtsanwalt für Ihren Einzelfall geprüft. Daher bleibt immer ein Risiko bestehen, das Sie allein tragen und zu verantworten haben.

Sicherer fahren Sie damit, wenn Sie einen Rechtsanwalt beauftragen, Ihre Datenschutzerklärung zu verfassen. So wird sichergestellt, dass alle individuellen Eigenheiten in diese einfließen können. Sie erhalten damit weitestmöglich Rechtssicherheit.

Als erfahrener Rechtsanwalt für Datenschutzrecht erstelle ich gerne eine rechtssichere Datenschutzerklärung für Ihre Website und berate Sie umfassend zu allen damit verbundenen Themen und Aspekten. Ich freue mich auf Ihre Anfrage!

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