Tomas Krause

Digitales Erbe & Testament – Ich regle Ihren digitalen Nachlass

Möchten Sie Ihr digitales Erbe über ein Testament regeln? Oder möchten Sie als Erbe Zugriff auf den digitalen Nachlass Ihres Angehörigen erhalten? Ich helfe Ihnen!

Als Rechtsanwalt kümmere ich mich um das digitale Erbe von Erblassern und helfe auf der anderen Seite Erben dabei, Zugriffe zu erhalten und sich um alle wichtigen Angelegenheiten zu kümmern, die im Rahmen des digitalen Nachlasses anfallen.

Wenden Sie sich mit Ihren Anliegen gerne direkt an mich, ich stehe Ihnen kurzfristig und unkompliziert zur Seite.

Was ist der digitale Nachlass?

Das Konzept des digitalen Nachlasses ist noch recht neu. Dieser umfasst die Gesamtheit aller digitaler Konten, Profilen, Abonnements und Daten eines Erblassers. Dazu gehören unter anderem:

  • Profile in sozialen Netzwerken wie Facebook, Instagram, X (ehemals Twitter), LinkedIn etc.
  • Online-Konten für Dienste wie Google (Cloud), Apple (iCloud), Netflix und anderen Streaming-Diensten, Amazon, Steam etc.
  • Konten für Online-Banking und Zahlungsdienstleister wie PayPal
  • Alle digital gespeicherten Daten, sowohl auf physischen Speichermedien wie Festplatten, SSDs oder USB-Sticks als auch in Online-Cloud-Speichern
  • E-Mail-Konten
  • Websites inkl. der zugehörigen Domainrechte und (Online-)Server

Für Erben: Lassen Sie sich unterstützen

Für Erben besteht zumeist ein großes berechtigtes Interesse daran, Zugriff auf den digitalen Nachlass zu erhalten, um beispielsweise mögliche bestehende Forderungen abzuwickeln und Accounts zu löschen. Es kann daneben auch der Wunsch bestehen, Zugriff auf wichtige Daten zu erhalten.

Glücklicherweise hat die Rechtsprechung in den vergangenen Jahren durch einige wegweisende Urteile den Weg freigemacht, damit Erben auch ohne ein explizite Nachlassregelung die gesamten Rechte am digitalen Nachlass ihrer Angehörigen erhalten. Das bedeutet insbesondere, dass Sie Zugriffe auch bestehende Konten und Profile anfordern können.

Ich helfe Ihnen dabei, Ihre Rechte auf den digitalen Nachlass bei allen bekannten Diensten durchzusetzen. Zusätzlich biete ich Ihnen an, mich als „digitaler Nachlassverwalter“ in Ihrem Auftrag um alle offenen Forderungen zu kümmern, Abonnements zu kündigen und alles so zu hinterlassen, dass Sie sich voll und ganz auf die weiteren, nun anstehenden Aufgaben konzentrieren können.

Für Erblasser: Regeln Sie Ihr digitales Erbe

Obwohl die Rechtsprechung Ihren Erben grundsätzlich die Rechte an Ihrem digitalen Nachlass gibt, ist es auch weiterhin von großem Vorteil, wenn Sie diesen bereits vor dem Ableben etwa durch ein Testament regeln. Zu den Vorteilen gehören:

  • Sie geben Ihren Erben eine sehr hilfreiche Übersicht über alle vorhandenen Konten und Zugänge und erleichtern ihnen damit stark, diese nach Ihrem Ableben abzuwickeln.
  • Sie können genau regeln, wer Zugang zu welchen Teilen Ihres digitalen Nachlasses erhält. Sie können zudem auch festlegen, wie mit Ihrem digitalen Nachlass verfahren werden soll und etwa die Löschung von sensiblen Daten veranlassen.
  • Sie können mit einer ergänzenden Vollmacht bereits zu Lebzeiten dafür sorgen, dass Ihre Erben sehr viel einfacher Zugriff auf Ihre genutzten Dienste erhalten können. Damit können diese auch wesentlich früher handeln und müssen nicht etwa auf die Öffnung des Testaments damit warten.

Sie möchten Ihr digitales Erbe regeln? Dann kontaktieren Sie mich gerne! Ich stehe Ihnen zur Seite, um alles gemäß nach Ihren Wünschen einzurichten und etwa ein entsprechendes Testament sowie ergänzende Vollmachten auszustellen.

Sie benötigen Unterstützung?

Kontaktieren Sie mich jetzt für eine telefonische Ersteinschätzung.

Ich freue mich darauf, Sie kennenzulernen!

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