Möchten Sie Ihr digitales Erbe über ein Testament regeln? Oder möchten Sie als Erbe Zugriff auf den digitalen Nachlass Ihres Angehörigen erhalten? Ich helfe Ihnen!
Als Rechtsanwalt kümmere ich mich um das digitale Erbe von Erblassern und helfe auf der anderen Seite Erben dabei, Zugriffe zu erhalten und sich um alle wichtigen Angelegenheiten zu kümmern, die im Rahmen des digitalen Nachlasses anfallen.
Wenden Sie sich mit Ihren Anliegen gerne direkt an mich, ich stehe Ihnen kurzfristig und unkompliziert zur Seite.
Das Konzept des digitalen Nachlasses ist noch recht neu. Dieser umfasst die Gesamtheit aller digitaler Konten, Profilen, Abonnements und Daten eines Erblassers. Dazu gehören unter anderem:
Für Erben besteht zumeist ein großes berechtigtes Interesse daran, Zugriff auf den digitalen Nachlass zu erhalten, um beispielsweise mögliche bestehende Forderungen abzuwickeln und Accounts zu löschen. Es kann daneben auch der Wunsch bestehen, Zugriff auf wichtige Daten zu erhalten.
Glücklicherweise hat die Rechtsprechung in den vergangenen Jahren durch einige wegweisende Urteile den Weg freigemacht, damit Erben auch ohne ein explizite Nachlassregelung die gesamten Rechte am digitalen Nachlass ihrer Angehörigen erhalten. Das bedeutet insbesondere, dass Sie Zugriffe auch bestehende Konten und Profile anfordern können.
Ich helfe Ihnen dabei, Ihre Rechte auf den digitalen Nachlass bei allen bekannten Diensten durchzusetzen. Zusätzlich biete ich Ihnen an, mich als „digitaler Nachlassverwalter“ in Ihrem Auftrag um alle offenen Forderungen zu kümmern, Abonnements zu kündigen und alles so zu hinterlassen, dass Sie sich voll und ganz auf die weiteren, nun anstehenden Aufgaben konzentrieren können.
Obwohl die Rechtsprechung Ihren Erben grundsätzlich die Rechte an Ihrem digitalen Nachlass gibt, ist es auch weiterhin von großem Vorteil, wenn Sie diesen bereits vor dem Ableben etwa durch ein Testament regeln. Zu den Vorteilen gehören:
Sie möchten Ihr digitales Erbe regeln? Dann kontaktieren Sie mich gerne! Ich stehe Ihnen zur Seite, um alles gemäß nach Ihren Wünschen einzurichten und etwa ein entsprechendes Testament sowie ergänzende Vollmachten auszustellen.
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Ich freue mich darauf, Sie kennenzulernen!
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