Domaingrabbing – ist das legal?
Domaingrabbing – ist das legal? Im Allgemeinen ist unter Domaingrabbing die missbräuchliche Registrierung einer großen Anzahl von Internet-Domainnamen zu verstehen. Häufig werden beim Domaingrabbing Gattungsbegriffe registriert, also Wörter des alltäglichen Gebrauchs. Dies geschieht häufig in Kombination mit Top-Level-Domains. Domaingrabber beabsichtigen hiermit in der Regel einen gewinnbringenden Verkauf (Registrierung von Domains auf Vorrat zwecks Verkaufs). Doch ist dieses Vorgehen überhaupt (wettbewerbs-) rechtlich zulässig?
1. Gezielte Behinderung eines Mitbewerbers
Die Registrierung einer Domain kann, insbesondere wenn die Absicht besteht, die Domain vom Kennzeicheninhaber abkaufen oder lizenzieren zu lassen, unter Umständen der Tatbestand der gezielten Behinderung eines Mitbewerbers erfüllen. Ob eine gezielte Behinderung besteht, bestimmt sich jedoch nach den Umständen des Einzelfalles und kann daher nicht pauschal beantwortet werden. Die Grenzen zwischen einer zulässigen Domain-Registrierung und eines sittenwidrigen Domaingrabbings sind fließend.
2. Mögliche Rechtsfolgen des Domaingrabbings
Die unberechtigte Domainregistrierung kann vor allem marken-, lauterkeits- und bürgerrechtliche Unterlassung-, Beseitigungs- und Schadensersatzansprüche auslösen.
3. Fazit
Die Frage „Domaingrabbing – ist das legal?“ kann also gar nicht pauschal beantwortet werden. Es kommt maßgeblich auf die Umstände des Einzelfalls an.
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