Tomas Krause

EU Data Act – Unterstützung für Unternehmen

Mit dem EU Data Act wird der Umgang mit nicht-personenbezogenen Daten im europäischen Wirtschaftsraum komplett neu geregelt. Auf Unternehmen kommen dabei große Änderungen zu, die unbedingt vor dem Auslaufen der Übergangsphase im September 2025 bedacht werden sollten.

Es droht ansonsten ein ähnliches „Chaos“ wie beim Inkrafttreten der DSGVO im Jahr 2018. Die neuen Regelungen stellen Unternehmen zwar vor einige neue Herausforderungen, bieten aber auch insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen sowie für Startups sehr viele Chancen.

Im Folgenden möchte ich für Sie die wichtigsten Punkte zum Data Act umreißen. Sind Sie als Unternehmen direkt betroffen? Dann kontaktieren Sie mich gerne direkt für eine vollumfassende Beratung. Ich unterstütze Sie dabei, alle Regeln des Data Acts bestmöglich umzusetzen und skizziere gleichzeitig für Sie den besten Weg, um von den neuen Regelungen langfristig zu profitieren.

Ziele und Inhalte des Data Acts

Der EU Data Act stellt eine der Säulen im EU-Konzept zum langfristig neu gedachten Umgang mit Daten dar. Im Zentrum der Verordnung, die für alle Mitgliedsländer bindenden Charakter hat und keiner Verankerung in der nationalen Gesetzgebung bedarf, steht der Umgang mit nicht-personenbezogenen Daten.

Von zentralem Interesse sind dabei Daten, die automatisch über vernetzte Geräte und Anlagen gesammelt werden. Diese wertvollen Daten bleiben nach aktuellen Schätzungen in der EU zu 80 % ungenutzt. Grund dafür ist vor allem, dass es bislang viele Unklarheiten bei der rechtmäßigen Nutzung dieser Daten gab und Hersteller von Geräten und Anlagen die Datennutzung meist an sehr unattraktive Bedingungen geknüpft haben.

Auch Daten aus öffentlichen Quellen sollen zukünftig für Markteilnehmer zugänglich werden, solange Regeln bezüglich des Datenschutzes eingehalten werden. Umgekehrt können öffentliche Einrichtungen unter gewissen Umständen Zugang zu Daten von privaten Unternehmen verlangen.

Die Inhalte lassen sich dabei wie folgt zusammenfassend beschreiben:

  • Schaffung fairer Spielregeln für den Zugriff auf und die Weitergabe von Daten: Verbraucher und Unternehmen sollen leichter auf die von ihnen generierten, nicht-personenbezogenen Daten zugreifen und diese weiterverwenden können. Das de facto bestehende Datenmonopol von den Herstellern vernetzter Geräte und Anlagen soll damit gebrochen werden.
  • Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit: Durch einfacheren Datenzugang soll Innovation gefördert und marktbeherrschenden Unternehmen entgegengewirkt werden. Dies ist vor allem für KMUs und Startups von entscheidender Bedeutung, die damit beispielsweise Daten von größeren Unternehmen nutzen können, die bislang außerhalb der Reichweite blieben.
  • Stärkung der Interoperabilität und Portabilität von Daten: Daten sollen künftig schnittstellenübergreifend einfacher verfügbar gemacht werden, um die Schaffung eines nahtlosen EU-Datenmarktes zu unterstützen. Daten sollen von Nutzern außerdem einfacher portiert werden können.

Konsequenzen aus dem Data Act

Eine der wichtigsten Konsequenzen aus dem Data Act ist die Pflicht für Unternehmen, jede Art der Datenerzeugung und -nutzung transparent aufzuzählen und zugleich faire Bedingungen für die Weitergabe von nicht-personenbezogenen Daten zu schaffen. Damit verbunden ist auch die Schaffung der konkreten Infrastruktur für den automatisierten Datentransport. 

Hierbei stoßen Unternehmen jedoch gleich auf mehrere Herausforderungen, die eine verordnungsgetreue Umsetzung entscheidend erschweren:

  • Bei angebotenen Daten muss sichergestellt sein, dass diese nicht personenbezogen sind. 
  • Sind personenbezogene Daten involviert, müssen gleichzeitig die deutlich schärferen Regeln und Bedingungen der DSGVO eingehalten werden.
  • Durch das strikte deutsche AGB-Recht bleiben auch in Zukunft in vielen Situationen Datenlizenzverträge unumgänglich, die jedoch ob ihrer Bedingungen an die neue Verordnung angepasst werden müssen.
  • Die technische Infrastruktur für den Datentransport an Verbraucher, öffentliche Einrichtungen und andere Marktteilnehmer ist bei vielen Unternehmen noch nicht in genügender Form existent. Das Angebot zur Weitergabe ist jedoch für Unternehmen grundsätzlich verpflichtend.
  • Es ist zu prüfen, inwieweit Unternehmen von gewissen Ausnahmeregelungen für KMUs, die der Data Act vorsieht, Gebrauch machen können und wie der Schutz von Geschäftsgeheimnissen auch im Fall der Datenweitergabe gewahrt bleiben kann.
  • Unternehmen müssen jederzeit sicherstellen, dass die Auflagen zur Datensicherheit und dem Datenschutz gewahrt bleiben.

EU Data Act vs. DSGVO

Der Data Act ersetzt nicht die DSGVO, sondern ergänzt diese im neuen Framework zum Umgang mit Daten, das die EU künftig transparenter, sicherer und wettbewerbsfähiger machen soll. Für den Umgang mit personenbezogenen Daten gelten daher nach wie vor die Bestimmungen der DSGVO.

Unternehmen sollten daher unbedingt prüfen, welche Arten von Daten in ihren Prozessen erzeugt oder verarbeitet werden.

Unternehmen sollten jetzt handeln

Unternehmen sollten sich unbedingt für das Auslaufen der Übergangsphase September 2025 wappnen, wenn die Regeln für alle Unternehmen bindend werden. Bei einem bloßen Aussitzen drohen andernfalls nicht nur Strafen, sondern auch wesentliche Wettbewerbsnachteile. Ein frühzeitiges Agieren vermeidet dabei späteres Ungemach.

Als Fachanwalt für IT-Recht berate ich Sie gerne hinsichtlich aller rechtlichen Aspekte, die Sie bei der Umsetzung des Data Acts für Ihr Unternehmen beachten müssen inkl. rechtlicher Fallstricke durch das deutsche Recht. Ich unterstütze Sie weiterhin aktiv dabei, um Ihr Unternehmen bestmöglich für den neu geregelten Umgang mit Daten in der Zukunft aufzustellen.

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