Online-Händler aufgepasst! Zum 1. Juli 2021 tritt die neue EU-Umsatzsteuerreform in Kraft. Doch was muss ich in meinem Shop beachten?
Wer ist davon betroffen?
Zu beachten ist zunächst folgendes: Online-Händler werden im EU-Ausland umsatzsteuerpflichtig, wenn sie eine EU-weite Umsatzschwelle im B2C-Geschäft überschreiten. Diese Umsatzschwelle liegt bei € 10.000,00 netto im Kalenderjahr. Dabei gilt die Umsatzschwelle für alle Lieferungen in das EU-Ausland insgesamt und nicht für jeden einzelnen Mitgliedsstaat. Wird diese Schwelle überschritten, so schuldet der Online-Händler die Umsatzsteuer grundsätzlich im Zielland. Hierfür sollte sich der Online-Händler rechtzeitig bei beim sogenannten One-Stop-Shop-Verfahren (OSS-Verfahren) registrieren. Mehr Informationen hierzu finden hier.
Das Problem: unterschiedliche Umsatzsteuersätze
Darüber hinaus müssen Online-Händler unter Umständen auch ihren Shop hinsichtlich der Preisangaben anpassen. Denn in den verschiedenen EU-Staaten gelten unterschiedliche Umsatzsteuersätze. Es stellt sich nun die Frage, wie soll der Online-Händler in seinem Shop die (Gesamt-) Preisangaben künftig ausweisen? Denn in jedem Zielland gelten andere Umsatzsteuersätze.
Lösungsmöglichkeiten
Dem Online-Händler stehen nun verschiedene Lösungsmöglichkeiten zur Verfügung. Die sauberste Lösung wäre es für jedes Zielland einen sog. Untershop (Subshop) einzurichten, um den Gesamtpreis (Nettopreis zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer) auf diese Weise für jedes Zielland individualisiert anzeigen zu können. Diese Lösung ist jedoch mit erheblichem Arbeits- und Kostenaufwand verbunden. Alternativ kommen daher noch andere Lösungsmöglichkeiten in Betracht, die jedoch andere Nachteile mit sich bringen. Eine Ideallösung wird es leider nicht geben.
Fazit
Hoffentlich gehören Sie nicht zu den Online-Händlern, die sich erst jetzt die Frage stellen „EU-Umsatzsteuerreform – Was muss ich in meinem Shop beachten?“.
Betroffene Online-Händler, die sich noch nicht auf die Änderungen durch die EU-Umsatzsteuerreform zum 1. Juli 2021 eingestellt haben, sollten sich daher schnellstmöglich um die Registrierung beim OSS-Verfahren kümmern (bzw. diese vorbereiten) und die erforderlichen Anpassungen im Webshop vornehmen. Ansonsten können vor allem wettbewerbsrechtliche Abmahnungen drohen.
Benötigen Sie Hilfe bei der Umsetzung der neuen Vorgaben? Kontaktieren Sie mich!