Tomas Krause

Externer Datenschutzbeauftragter in Nürnberg & bundesweit

Das Thema Datenschutz ist für Unternehmen enorm wichtig. Werden Vorgaben der DSGVO nicht eingehalten, drohen hohe Strafen. Als TÜV-zertifizierter externer Datenschutzbeauftragter (DSB-TÜV) in Nürnberg & bundesweit unterstütze ich Ihr Unternehmen in allen Aspekten der digitalen Compliance:

  • Maximale Compliance beim Thema Datenschutz & DSGVO
  • Unterstützung & Hilfestellung bei der Umsetzung von Maßnahmen
  • Minimierung von Haftungsrisiken und Vorbeugung von Datenschutzverstößen

Kontaktieren Sie mich gerne für ein Erstgespräch, in dem wir gemeinsam Ihre individuellen Herausforderungen und Lösungsansätze analysieren.

Meine Leistungen als externer Datenschutzbeauftragter

Als externer Datenschutzbeauftragter unterstütze ich Ihr Unternehmen dabei, dass die Vorgaben der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) eingehalten werden. Konkret lassen sich meine Leistungen wie folgt zusammenfassen:

  • Analyse des Datenschutzniveaus

Ich analysiere den Status Quo in Ihrem Unternehmen im Hinblick auf den Datenschutz. Bei etwaigen Mängeln arbeite ich direkt konkret umsetzbare Handlungsempfehlungen für die Wiederherstellung der Compliance aus.

  • Unterstützung bei der Umsetzung von Handlungsempfehlungen

Dank meines fachlichen Hintergrundes kenne ich die vielfältigen Herausforderungen, denen sich Unternehmen beim Thema Datenschutz stellen müssen, sowohl aus unternehmerischer, rechtlicher als auch technischer Sicht. Auf Grundlage meiner Erfahrung nehme ich für Sie gerne eine aktive Rolle bei der Umsetzung benötigter Maßnahmen ein, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten sind.

  • Cookie-Banner & Datenschutzerklärung für Ihre Website

Ihre Firmenwebsite ist das Aushängeschild Ihres Unternehmens und unterliegt ebenfalls strengen Einschränkungen durch die DSGVO, wobei etwaige Mängel nach außen hin gut sichtbar sind und Sie dadurch rechtlich leicht angreifbar machen.

Ich überarbeite und überwache die Datenschutzerklärung Ihrer Website(s) und kümmere mich auch darum, dass das Sammeln von personenbezogenen Daten etwa über Cookies im Einklang mit der DSGVO geschieht. Ich bin dabei besonders darauf sensibilisiert, trotz der Einschränkungen eine möglichst hohe Datenquantität und -qualität für die Analyse von Online-Marketing-Daten zu ermöglichen.

  • Dokumentation & Verträge

Die DSGVO beinhaltet eine strenge Dokumentationspflicht etwa für Auftragsverarbeitungsverträge (AAV), ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT) oder technische und organisatorische Maßnahmen (TOM). Als externer Datenschutzbeauftragter übernehme ich die Verantwortung, dass alle diese Pflichten erfüllt werden.

Ändern Sie Ihre betrieblichen Vorgänge oder binden Sie Anwendungen anderer Anbieter in Ihre Prozesse ein, sorge ich dafür, dass die nötigen Dokumentationen und Verträge rechtssicher angelegt und archiviert werden.

  • Schulung von Mitarbeitern

Für die Schaffung von maximaler Compliance ist es meist unumgänglich, dass Ihre Mitarbeiter für wichtige Aspekte des Datenschutzes sensibilisiert werden. Ich unterstütze Sie gerne mit dem Angebot von Schulungen sowohl für Mitarbeiter allgemein als auch speziell für Mitarbeiter und Führungskräfte in besonders sensiblen Bereichen.

  • Beantworten von Anfragen & Behördenkommunikation

Der Datenschutzbeauftragte Ihres Unternehmens fungiert als erste Anlaufstelle für alle Anfragen zum Thema Datenschutz, die bei Ihnen eintreffen. In dieser Funktion übernehme ich die gesamte Kommunikation für Ihr Unternehmen und spare damit wichtige unternehmenseigene Ressourcen.

Darunter fällt insbesondere auch der Austausch mit Behörden wie etwa Aufsichtsbehörden.

  • Schnelle Hilfe bei Datenschutzpannen

Kommt es zu einer Datenschutzpanne, reagiere ich schnell, um alle jetzt nötigen Schritte durchzuführen und den Schaden möglichst gering zu halten. Dazu gehört auch, die Quelle des Lecks zu schließen und Vorfälle an die zuständigen Behörden zu melden.

Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten gegenüber internen

Im Vergleich zur Berufung eines Mitarbeiters als interner Datenschutzbeauftragter hat das Bestellen eines externen Datenschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen einige Vorteile:

  • Niedrigere Kosten

Damit ein Mitarbeiter die Rolle als Datenschutzbeauftragter ausfüllen kann, muss dieser weitreichend aus- und ständig weitergebildet werden.

Neben den direkten Kosten, die durch die Weiterbildung anfallen, entstehen Ihnen zusätzliche Kosten durch den Wegfall der Produktivität, da der Mitarbeiter einen bedeutenden Teil seiner Zeit nicht mehr seinen eigentlichen Aufgaben widmen kann. Diese Kosten sind dabei häufig schwer im Voraus zu kalkulieren.

Im Vergleich dazu ist ein externer Datenschutzbeauftragter häufig deutlich günstiger. Vor allem sind die Kosten wesentlich besser planbar.

  • Keine Probleme mit Kündigungsschutz & Interessenskonflikten

Ein Mitarbeiter als Datenschutzbeauftragter darf durch die Ausführung seiner Rolle nicht in einen Interessenkonflikt mit seinen eigentlichen Aufgaben geraten, was jedoch in der Realität oft nur schwer umzusetzen ist. Sie riskieren dadurch einen Bruch der Compliance.

Hinzu kommt, dass ein interner Datenschutzbeauftragter einen besonderen Kündigungsschutz genießt. Im Kontrast dazu ist die Laufzeit bei einem externen DSB ganz klar durch einen Dienstleistungsvertrag geregelt.

  • Größere Expertise & Erfahrung

Als TÜV-zertifizierter externer Datenschutzbeauftragter und Fachanwalt für IT-Recht bin ich mit allen Aspekten des Themas sowohl aus unternehmerischer, rechtlicher als auch technischer Sicht bestens vertraut. Dazu bringe ich jahrelange Praxiserfahrung aus meiner Arbeit für Unternehmen verschiedenster Größe mit, die mir dazu verhilft, die bestmögliche Lösung für Ihr Unternehmen zu finden.

Dieser Vorsprung an Erfahrung und Wissen lässt sich auch durch eine sehr gute Weiterbildung durch einen ansonsten fachfremden Mitarbeitenden kaum aufholen, vor allem wenn dieser nur einen Teil seiner Zeit diesem Thema widmen kann.

  • Niedrigere Risiken

Moniert eine Aufsichtsbehörde Mängel an Ihrem Datenschutz, so übernimmt bei einem internen Datenschutzbeauftragten immer das Unternehmen die Haftung. Angesichts der empfindlichen Strafen, die bei Verstößen gegen die DSGVO je nach Umsatz in die Millionen gehen kann, stellt dies ein großes Risiko dar.

Als externer DSB übernehme dagegen ich die komplette Haftung, wenn Strafen aufgrund mangelnden Datenschutzes ausgesprochen werden.

In folgenden Fällen müssen Unternehmen einen externen DSB stellen

Das Benennen eines Datenschutzbeauftragten nach DSGVO und BDSG ist für Unternehmen verpflichtend, wenn mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  • Sie beschäftigen mindestens 20 Personen, die dauerhaft mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.
  • Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist eine Kerntätigkeit Ihres Unternehmens.
  • Ihr Unternehmen verarbeitet besonders sensible personenbezogene Daten.
  • Die Datenverarbeitung personenbezogener Daten unterliegt der Datenschutz-Folgenabschätzung.
  • Ihr Unternehmen verarbeitet personenbezogene Daten geschäftsmäßig zu Übermittlungszwecken.

Lassen Sie sich vom Experten unterstützen

Es gibt viele Gründe, die dafür sprechen, dass Sie Datenschutz und Compliance Ihres Unternehmens in professionelle Hände geben – auch dann, wenn sie gesetzlich nicht dazu verpflichtet sind. Auf diese Weise können Sie sich bestmöglich für die Zukunft absichern.

Dank meines Hintergrundes als Anwalt für Datenschutzrecht und Fachanwalt für IT-Recht kenne ich dabei alle Aspekte des Datenschutzes auch aus rechtlicher und technischer Sicht sehr gut und finde für Ihr Unternehmen die bestmögliche Lösung.

Kontaktieren Sie mich gerne für ein Erstgespräch. Ich freue mich auf Ihre Anfrage!

Hinweis: Alle Dienstleistungen als externer Datenschutzbeauftragter werden von der TYR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geleistet.

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Ich freue mich darauf, Sie kennenzulernen!

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