Hat ein Nutzer bei Google eine negative Bewertung gegen Sie hinterlassen und fürchten Sie Konsequenzen für Ihr Geschäft? Enthält die Bewertung gar illegale Behauptungen gegen Sie?
Dann sollten Sie schnell reagieren! Tatsächlich können negative Google-Bewertungen nicht nur von potenziellen Kunden gelesen werden, sondern werden auch von Google für Ihre Position in den Suchergebnissen herangezogen. Im Ergebnis drohen langfristige Geschäftseinbußen.
Als erfahrener Anwalt für Äußerungsrecht mit viel Erfahrung beim Löschen von Google-Bewertungen stehe ich Ihnen schnell und unkompliziert zur Seite. Ich tue alles für Sie, um negative Bewertungen bei Google oder anderen Review-Plattformen entfernen zu lassen. Kontaktieren Sie mich direkt für ein Erstgespräch.
Bei der rechtlichen Bewertung einer negativen Google-Bewertung müssen die Rechte der beiden Seiten vorsichtig abgewogen werden. Einerseits hat jeder Mensch das Recht auf freie Meinungsäußerung. Andererseits haben Sie als Inhaber eines Geschäfts das Recht, sich gegen Lügen, Beleidigungen oder Meinungsmanipulation zur Wehr zu setzen.
Grundsätzlich unzulässig sind bei Bewertungen im Internet unter anderem folgende Dinge:
Eine rechtliche Bewertung kann jedoch immer nur im Einzelfall vorgenommen werden. Das bedeutet, dass Ihnen in einigen Fällen nichts anderes übrig bleibt, als eine negative Rezension hinzunehmen.
Auf der anderen Seite lassen sich mithilfe eines geschulten juristischen Auges in vielen Fällen Gründe finden, gegen negative Google-Bewertungen rechtlich vorzugehen und eine Löschung erfolgreich zu beantragen, selbst wenn diese Gründe nicht für Laien offensichtlich sind.
Das gilt sogar für Bewertungen ohne Kommentar. Denn hier muss sichergestellt sein, dass die bewertende Person tatsächlich ein Kunde von Ihnen war. Gerade bei anonymen Bewertungen gibt es daher eine große Chance, diese erfolgreich löschen zu lassen, da die Beweislast in diesem Fall bei Google bzw. dem Plattformanbieter liegt.
Grundsätzlich haben Sie beim Verdacht eines Verstoßes gegen die Richtlinien oder bei illegalen Inhalten immer das Recht und die Möglichkeit, eine Bewertung bei Google selbst zu melden. Die möglichen Begründungen, die Google Ihnen zur Auswahl anbietet, sind jedoch oft schwammig formuliert.
Die Erfahrung zeigt, dass Google selbst bei gut begründeten Anliegen in vielen Fällen nicht reagiert und die Bewertung weiterhin im Netz auffindbar bleibt.
Sie können mit dem Einschalten eines Anwalts von Beginn an Ihre Erfolgsaussichten wesentlich erhöhen und gleichzeitig den Prozess enorm beschleunigen. Allein ein anwaltliches Schreiben sorgt erfahrungsgemäß dafür, dass der Sache intern eine wesentlich höhere Priorität zugewiesen wird.
Als Rechtsanwalt kann ich außerdem im Vorhinein Ihre Möglichkeiten prüfen und ein Vorgehen bestmöglich juristisch begründen. Dazu gehört auch, herauszufinden, wer im vorliegenden Fall die Gegenseite ist, denn erfolgt die Bewertung unter dem Klarnamen des Kommentierenden, ist dieser der Adressat eines anwaltlichen Schreibens.
Ein professionelles Vorgehen hat regelmäßig positive Auswirkungen auf Ihre Erfolgsaussichten, da ein ungeschickter erster Einspruch Ihre weiteren rechtlichen Möglichkeiten im schlechtesten Fall einschränken kann.
Reagiert Google bzw. der Bewertende auch auf das Schreiben nicht oder lehnt die Begründung ab, sorge ich im Anschluss für den nächsten Schritt der Eskalation, was je nach Einzelfall eine Abmahnung oder die Eröffnung eines einstweiligen Verfügungsverfahrens bedeuten kann.
Als Anwalt für Äußerungsrecht vertrete ich Mandanten bereits seit vielen Jahren erfolgreich gegen negative Bewertungen bei Google und im Internet allgemein. Ich unternehme alle Schritte, um das für Sie bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Das bedeutet nicht immer eine erfolgreiche Löschung einer negativen Google-Bewertung, doch im Mittel werden Ihre Chancen darauf mit professioneller Unterstützung deutlich höher sein.
Kontaktieren Sie mich gerne für eine erste Einschätzung zu Ihrem Fall. Ich stehe Ihnen persönlich und unkompliziert zur Seite und bemühe mich um eine schnellstmögliche Klärung. Ich freue mich auf Ihre Anfrage!
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