Impressumspflicht auf Instagram?

Impressumpflicht Instagram

Unternehmer die Instagram gewerblich nutzen, sind sich häufig nicht sicher. Benötige ich ein Impressum auf meinem Instagram-Profil oder nicht? Besteht eine Impressumspflicht auf Instagram?

Impressumspflicht für gewerbliche Nutzer?

Jeder, der ein Instagram-Profil gewerblich betreibt, sollte dem Nutzer ein Impressum im Sinne des § 5 Abs. 1 TMG zur Verfügung stellen. Dies ist zwar hinsichtlich Instagram derzeit noch nicht höchstrichterlich entschieden, lässt sich aber aus verschiedenen Urteilen zur gewerblichen Nutzung von Facebook-Fanpages analog ableiten. Wer darauf verzichtet, geht jedenfalls ein vermeidbares und somit unnötiges Abmahnrisiko ein.

Das Problem: keine entsprechende Rubrik vorgesehen

Die Umsetzung der Impressumspflichten auf dem eigenen Instagram-Unternehmensprofil begegnet einigen praktischen Problemen. Denn bei Instagram ist kein entsprechendes Feld für ein Impressum vorgesehen. Das heißt, Instagram stellt für seine unternehmerischen Nutzer keine entsprechende Möglichkeit zur Einbettung eines Impressums bereit.

Instagram hält lediglich ein Fenster namens „Biografie“ bzw. in der mobilen Ansicht „Steckbrief“ vor, in welches ein Impressum eingefügt werden könnte. Problematisch ist aber hier, dass die Rubrik lediglich 150 Zeichen zulässt. Für ein ordnungsgemäßes Impressum dürfte dies in der Regel nicht ausreichen.

Die Lösungsmöglichkeiten

Folgende Lösungsmöglichkeiten bestehen, um der Impressumspflicht auf Instagram nachkommen zu können:

Die erste Lösungsmöglichkeit ist folgende: Sie setzen einen inaktiven Link in der Form einer URL in das Feld „Biografie“ bzw. „Steckbrief“ hinein (zum Beispiel: https://unternehmen-xyz.de/impressum). Dieser Link führt zum Impressum auf der eigenen Unternehmenswebsite. Da der Link jedoch nicht aktiv ist, also vom Nutzer nicht angeklickt werden kann und somit keine automatische Weiterleitung stattfindet, ist diese Lösungsmöglichkeit mit Rechtsrisiken behaftet. Denn nach § Abs. 1 TMG ist das Impressum leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten. Wenn der Nutzer den Link erst mühsam in die Browserzeile abtippen muss, um zum Impressum zu gelangen, darf an der leichten und unmittelbaren Erreichbarkeit jedenfalls gezweifelt werden.

Vor diesem Hintergrund ist eher die zweite Lösungsmöglichkeit vorzuziehen: Hier setzen Sie einen aktiven, also anklickbaren, Link zur eigenen Unternehmenswebsite oder einer gesonderten Landingpage. Voraussetzung ist aber, dass das Impressum auf der Unternehmenswebsite oder der Landingpage leicht auffindbar ist. Der aktive Link kann in das Fenster „Website“ des Instagram-Profils problemlos eingebettet bzw. gesetzt werden. Im letzten Absatz der Biografie bzw. im Steckbrief können Sie anschließend wie folgt auf Ihr Impressum hinweisen: „Unser Impressum ist hier hinterlegt:“

Fazit

Bestehende Abmahnrisiken können leicht vermieden bzw. erheblich reduziert werden, wenn gewerbliche Instagram-Nutzer ein Impressum auf Ihrem Profil mittels eines anklickbaren Links vorhalten. Nichtsdestotrotz ist die Rechtslage bzgl. der Impressumspflicht auf Instragram noch nicht höchstrichterlich geklärt, so dass auch bei den obigen Lösungsmöglichkeiten noch Rechtsrisiken bestehen dürften, welcher aber deutlich reduziert sind.

Haben Sie Fragen zu Ihrem Impressum? Gerne gestalte ich Ihr Impressum bzw. prüfe es in rechtlicher Hinsicht. Oder haben Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten, weil Sie angeblich kein ordnungsgemäßes Impressum auf Instagram vorgehalten haben? Nehmen Sie Kontakt mit mir auf.

TOMAS KRAUSE

Rechtsanwalt
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