Können Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer zur Impfung gegen das Corona-Virus zwingen? Diese Frage stellt sich im Hinblick auf die aktuellen Debatten rund um das Thema Impfpflicht.
1. Keine Impfpflicht für Arbeitnehmer
Die Cornavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) sieht aktuell keine Impflicht für Arbeitnehmer vor. Somit ist die Impfung derzeit für jeden freiwillig. Arbeitgeber können demnach nicht einfach für Ihre Mitarbeiter Termine zur Impfung vereinbaren und diese einseitig zum Beispiel mithilfe des Direktionsrechts dazu verpflichten. Auch die Drohung durch den Arbeitgeber mit einer unbezahlten Freistellung dürfte aus diesem Grunde rechtswidrig sein. Der betroffene Arbeitnehmer kann in diesem Fall seinen Beschäftigungsanspruch geltend machen und gegebenenfalls gerichtlich durchsetzen.
2. Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen?
Für die Zukunft wurde seitens der Politik eine Impflicht, zumindest für bestimmte Berufsgruppen wie zum Beispiel für Krankenpfleger und Altenpfleger, nicht gänzlich ausgeschlossen. Zuletzt schlug Markus Söder eine solche Impflicht für das Pflegepersonal vor. In der Theorie könnte eine Corona-Impflicht mittels Rechtsverordnung nach § 20 Abs. 6 und 7 IfSG oder durch ein eigenes spezielles Gesetz eingeführt werden.
3. Verfassungsmäßigkeit einer gesetzlichen Impflicht?
Ob eine gesetzliche Impfpflicht verfassungsgemäß ist, darf jedoch stark bezweifelt werden. Dies wäre ein nicht gerade unerheblicher Eingriff in das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG. Ein solcher Eingriff wäre sehr wahrscheinlich unverhältnismäßig. Schon die Geeignetheit einer Zwangsimpfung wäre nicht gegeben. Denn nach dem derzeitigen Kenntnisstand ist überhaupt nicht klar, ob die Impfung gegen SARS-CoV-2 eine Übertragung des Virus auf andere Menschen verhindert oder nicht. Darüber hinaus wäre eine Impflicht im Hinblick auf die noch nicht hinreichend bekannten Nebenwirkungen (Stichwort mRNA) nicht angemessen. Schließlich könnte auch Art. 1 GG verletzt sein (Menschenwürde).
4. Fazit
Es kann also folgendes festgehalten werden: Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer nicht ohne weiteres zur Impfung gegen das Corona-Virus zwingen.
Aus verfassungs- und arbeitsrechtlicher Sicht bleibt es spannend in den nächsten Monaten. Es bleibt abzuwarten, wie Politik und Wirtschaft mit dem Thema Impfung in Zukunft umgehen werden.
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