Neues Jugendschutzrecht

Neues Jugendschutzgesetz

Ab dem 1. April 2021 gilt ein neues Jugendschutzrecht. Der Bundestag verabschiedete am 5. März 2021 das reformierte Jugendschutzgesetz. Hierdurch soll der Schutz von Kindern und Jugendliche im Internet verbessert werden.

Ziel des neuen Gesetzes

Mit der Gesetzesnovelle sollen Kinder und Jugendliche besser vor den Gefahren des Internets geschützt werden. Denn Cybermobbing, Cybergrooming, Beleidigungen, Belästigungen und Suchtgefährdung bzw. Abzocke (z.B. Lootboxen) haben laut dem Gesetzentwurf in einem besorgniserregenden Maße zugenommen. Jugendliche werden außerdem häufig auf Video- oder Gamingplattformen mit Gewaltdarstellungen bzw. mit pornografischen Inhalten konfrontiert.

Mehr Schutz durch technische Voreinstellungen

Anbieter werden nun verpflichtet, angemessene und wirksame strukturelle Vorsorgemaßnahmen zu treffen, die altersgerecht sind. Dies können beispielsweise sein:

  • Voreinstellungen, so dass Kinder und Jugendliche beim Spielen oder in sozialen Netzwerken nicht einfach von Unbekannten gefunden und angesprochen werden können
  • Lootboxen sind standardmäßig deaktiviert
  • Implementierung eines einfachen und leicht erreichbaren Hilfs- und Beschwerdesystems für minderjährige Nutzer

Eine bessere Orientierung

Erstmals sollen durch das neue Gesetz auch einheitliche Alterskennzeichen für Spiele und Filme (auch online) gewährleistet werden, so dass sich vor allem Eltern besser orientieren können. Bei der jeweiligen Bewertung sollen zudem nicht nur inhaltliche Aspekte eine Rolle spielen, sondern nun auch sogenannte Interaktionsrisiken. Hierunter fallen zum Beispiel die Ermöglichung ungeschützter Kommunikation mit Unbekannten oder glücksspielsimulierende bzw. suchtfördernde Interaktionsmöglichkeiten.

Eine bessere Durchsetzung

Ein weiterer Aspekt ist eine verbesserte Durchsetzung. Große internationale Plattformen sind verpflichtet, in der EU einen Empfangsbevollmächtigten zu benennen. Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz kann darüber hinaus Bußgelder in Höhe von bis zu 50 Millionen Euro verhängen.

Deutliche Kritik am neuen Gesetz

Die oppositionellen Parteien und einige Experten kritisieren das neue Gesetz als zu bürokratisch und zu kompliziert. Es wird ein Kompetenzwirrwarr zwischen dem Bund und den Ländern befürchtet. Auch die neu geschaffene Behörde „Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz“ stößt auf Kritik.

Fazit

Es bleibt abzuwarten wie praktikabel das neue Jugendschutzrecht sein wird. Spannend bleibt es auch, wie in der Praxis das Gesetz umgesetzt wird.

Haben Sie rechtliche Fragen zur Umsetzung der neuen Vorgaben oder benötigen als Plattformbetreiber juristische Unterstützung im Bereich des Jugendschutzrechts? Nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf.

Quelle: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/249/1924909.pdf

TOMAS KRAUSE

Rechtsanwalt
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